Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Gesundheitsministerium lässt Hebammen im Regen stehen

Pressemitteilung

Berlin – Zur öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses zur Situation der Hebammen in Deutschland erklären Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Zum 1.7.2010 werden die Prämien der Haftpflichtversicherung für Hebammen, die Geburten zu Hause, in Geburtshäusern und als Beleghebammen erbringen, massiv steigen. Es ist zu befürchten, dass immer weniger Hebammen Geburten durchführen und sich Hebammen zunehmend ausschließlich auf die Vor- und Nachsorge konzentrieren. Die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Hebammen über eine angemessene Erhöhung der entsprechenden Honorare sind gescheitert. Am 5. Juli findet die erste Sitzung der von den Hebammen angerufenen Schiedsstelle statt. Dabei müssen die gestiegenen Ausgaben insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherung ausreichend Berücksichtigung finden.

Daniel Bahr, Parlamentarischer Staatssekretär im Gesundheitsministerium, zitierte in der Anhörung unhinterfragt Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen zu den Vergütungen bei Hausgeburten und im Krankenhaus. Seinem Haus müsste bekannt sein, dass hierbei Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Beim Krankenhaus wurden nur die reinen Geburtspauschalen angegeben, bei Hausgeburten jedoch ein Gesamtpaket mit Leistungen vor und nach der Geburt. Entweder vergleicht man nur die Geburtspauschalen (537 € für die Hausgeburt bzw. 1500 € für normale Geburt im Krankenhaus) oder man stellt Gesamtpakete gegenüber. Dann kann man jedoch nicht, wie das Gesundheitsministerium dies tut, die mindestens 750 €, die das Krankenhaus für den Säugling abrechnet, unberücksichtigt lassen.

Dieses Beispiel macht erneut deutlich, dass eine neutrale und umfassende Datenerhebung für den Bedarf an Hebammenleistungen und die Situation der Hebammen und deren Einkommenssituation notwendig ist, wie sie unser Antrag (17/1587) vorsieht.