Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Gesundheitsministerium berichtet zur Umsetzung der Krankenhausreform – Beteiligte in Schleswig-Holstein arbeiten gemeinsam an nächsten Schritten

Pressemitteilung

KIEL. Das Gesundheitsministerium berichtet den Abgeordneten des Landtages wiederkehrend zur Umsetzung der Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgestz/ KHVVG). Gesundheitsstaatssekretär Oliver Grundei betont anlässlich des heutigen (06.03.) Berichtes im Sozialausschuss: Wir sind in Schleswig-Holstein zwar weiter als im Dezember 2024, aber es gibt weiterhin viele offene Punkte. Unter anderem steht bundesseitig die Leistungsgruppenverordnung aus. Wie angekündigt, werden wir die Umsetzung der Reform und damit auch die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans unter Berücksichtigung einer Versorgungsbedarfsanalyse im engen Dialog mit den Akteuren im Land weiter erarbeiten. Unabhängig davon fordert Schleswig-Holstein weiterhin eine Übergangsfinanzierung für die Kliniken.

Zum aktualisierten Stand: Der Zeitplan für die Erstellung eines neuen Krankenhausplans in der Somatik, also den Körper betreffende Erkrankungen, wird maßgeblich von Vorgaben des Bundes beeinflusst. Zum einen durch den so genannten „Grouper“, ein im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums entwickelter Schlüssel, mit dem die von den Krankenhäusern erbrachten Fälle den in der Krankenhausreform definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden sollen. Seine Bereitstellung hatte sich immer wieder verzögert, bis dieser nun in der vergangenen Woche den Ländern zertifiziert zur Verfügung gestellt wurde. Mit Hilfe des Groupers wird nun eine Zuordnung auf Landesebene sowie ein Abgleich mit einer Versorgungsbedarfsanalyse erfolgen. Zum anderen hatte das Bundesgesundheitsministerium kürzlich bekannt gegeben, dass mit der Beratung der maßgeblichen noch ausstehenden Leistungsgruppenverordnung erst direkt vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundesrat zu rechnen ist. Damit können weitere Fristen der Krankenhausreform nicht wie vorgesehen eingehalten werden. 

Folgende weitere Schritte sind seitens der Landesplanung/ des Ministeriums geplant:

  • wenn alle maßgeblichen Verordnungen des Bundes – voraussichtlich im Sommer – vorliegen, können die Krankenhäuser im Rahmen einer Selbstauskunft mit den aktuellen Daten aus dem Jahr 2024 einen Antrag auf Ausweisung der Leistungsgruppen stellen.
  • Im Anschluss daran wird der Medizinische Dienst, wenn alle Anträge der Krankenhäuser vorliegen, vom Ministerium mit der Prüfung der Leistungsgruppenvoraussetzun­gen der jeweiligen Standorte beauftragt.
  • Nach der Prüfung durch den Medizinischen Dienst erstellt dieser ein Gutachten, welches dem Ministerium für das Zuweisungsverfahren zur Verfügung gestellt wird.
  • Dann wird das Ministerium mit den Krankenhäusern in Regionalgespräche eintreten, um mit den Beteiligten die zukünftige Sicherstellung der Versorgung zu erörtern.
  • Danach ist in Regionalkonferenzen ein enger Austausch mit den Leistungserbringern, den kommunalen Verantwortlichen, der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Rettungsdienst, der Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen vorgesehen. 
  • Ziel ist es, das gesamte Verfahren mit der Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser zum 1. Januar 2027 abzuschließen. 

Im Gegensatz zur Somatik wird der Zeitplan für die Psychiatrie nicht so stark von Vorgaben des Bundes beeinflusst und es besteht bei der Umsetzung der Reform mehr Gestaltungsspielraum auf Landesebene. Zu den weiteren Schritten bis zur geplanten Leistungsgruppenzuweisung zum 1. Januar 2027 zählen auch hier der Abgleich mit einer Versorgungsbedarfsanalyse auf Landesebene, Regionalkonferenzen mit den Akteurinnen und Akteuren und das entsprechende Anhörungsverfahren. 

Zum Transformationsfonds: Der Bundesgesetzgeber hat im Krankenhausfinanzierungsge­setz geregelt, dass ab dem Jahr 2026 insgesamt 50 Milliarden Euro für die Anpassung der Krankenhausinfrastruktur an die Parameter der KHVVG je zur Hälfte aus dem Gesund­heitsfonds der Krankenkassen und von den Ländern aufzubringen seien. Derzeit läuft das Verfahren zur Verabschiedung der zugehörigen Krankenhaus-Transformationsfonds-Verordnung auf Bundesebene. Schleswig-Holstein setzt sich derzeit – wie auch andere Länder – für Verbesserungen an der entsprechenden Verordnung ein, damit dieses Instrument wirksam und praxistauglich werden kann. Für eine echte Transformation sind die Fördertatbestände derzeit zu eng gefasst. 

Hintergrund / weitere Info: schleswig-holstein.de – Krankenhäuser