Stuttgart – Wir müssen Patientinnen und Patienten noch besser vor multiresistenten Keimen schützen. Die Untersuchung auf einen kritischen Keimbefall schon vor der Aufnahme ins Krankenhaus sorgt bei allen Beteiligten für die notwendige Sicherheit. Mit der Bundesratsinitiative soll der Bundesgesetzgeber aufgefordert werden, eine bundeseinheitliche Kostenerstattung für diese Vorsorgeuntersuchung sowie die notwendige Therapie bei Keimträgerschaft sicher zu stellen, sagte Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Mittwoch (23.2.) in Stuttgart. Neben der Ende letzten Jahres in Kraft getretenen Krankenhaushygieneverordnung des Landes seien zum Schutz der Patienten weitere Maßnahmen erforderlich, für die die Zuständigkeit beim Bund liegt oder die vom Bund unterstützt werden müssten.
Das Problem der Infektionen in medizinischen Einrichtungen müsse eingedämmt und die Entstehung und Verbreitung von gegen Antibiotika resistenten Keimen wie MRSA unbedingt reduziert werden, erklärte die Ministerin weiter. Es kann nicht sein, aus ökonomischer Sicht auf die Untersuchung einer Besiedlung von Menschen mit MRSA zu verzichten, nur weil Screeninguntersuchungen und Hygienemaßnahmen mitunter zeitaufwändig und kostenintensiv sind. Hier muss ein Umdenken im Sinne der Patientinnen und Patienten stattfinden. Wir brauchen eine Lösung zur Kostenübernahme. Umfangreiche und oft erfolglose Therapiemaßnahmen kommen sonst später viel teurer zu stehen, machte Monika Stolz deutlich. Nur wenn der Keimträgerstatus bekannt sei können notwendige Maßnahmen wie die Isolierung von Patienten ergriffen werden, um eine Ausbreitung der Krankheitserreger zu vermeiden.
Mit der von der Landesregierung beschlossenen Bundesratsinitiative soll der Bund darüber hinaus aufgefordert werden, dass die im Rahmen der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie angekündigte Kommission für Antibiotika-Therapie am Robert-Koch-Institut möglichst rasch eingesetzt werde. Verschiedene Erhebungen zeigen, dass ein Zusammenhang zwischen dem nationalen Verbrauch von Antibiotika und dem unterschiedlichen Vorkommen von MRSA in Europa besteht. Länder, die zurückhaltend mit Antibiotika umgehen, verzeichnen niedrige, Länder mit einem großzügigen Antibiotikaverbrauch sehr hohe Resistenzraten, sagte die Ministerin.
Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass die Bekämpfung von MRSA nur durch ein gezieltes Maßnahmenbündel erfolgreich sein könne. Deshalb solle die Bundesregierung auch aufgefordert werden, den flächendeckenden Ausbau regionaler Netzwerke durch eine Anschubfinanzierung neuer Netzwerke zu unterstützen. Bei unseren Bemühungen, die Weiterverbreitung der Erreger einzudämmen, müssen wir den gesamten Bereich der Krankenversorgung und Pflege in den Blick nehmen. Dazu sind regionale Netzwerke unter Einbeziehung von Gesundheitsämtern, den niedergelassenen Ärzten, Kliniken und Heimen zu bilden, um den Informationsfluss an den Schnittstellen der genannten Einrichtungen über MRSA‑Keimträgerschaft zu verbessern.
Mit der baden-württembergischen Krankenhaushygieneverordnung seien landeseinheitliche Regeln für ein effizientes Hygienemanagement in medizinischen Einrichtungen geschaffen worden. Durch Vorgaben zur Organisation und Ausstattung mit Fachpersonal würden in jedem Krankenhaus die Strukturen geschaffen, um gezielte Hygienemaßnahmen voranzubringen. Wir können hier als Land viel tun und sind bereits auf einem sehr guten Weg. Für bessere Rahmenbedingungen brauchen wir jedoch die Unterstützung des Bundesgesundheitsministers, unter anderem damit die notwendigen Maßnahmen im Krankenhaus ebenso wie im ambulanten Bereich auch von den Krankenkassen finanziert werden. Diese Unterstützung fordern wir jetzt ein, so die Ministerin weiter.
Hinweis für die Redaktionen:
Jährlich erkranken in Deutschland 400.000 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen, ca. ein Drittel davon wäre vermeidbar. Etwa 10.000 Menschen versterben laut aktuellen Schätzungen aus Studien jedes Jahr in Deutschland an Krankenhausinfektionen. Verursacht werden diese Infektionen häufig durch den Erreger “methicillinresistenter Staphylococcus aureus” (MRSA). Staphylokokken sind häufig vorkommende Keime. Die Besonderheit von MRSA-Bakterien ist, dass sie gegen die meisten Antibiotika resistent sind. Für gesunde Menschen mit einer starken Immunabwehr sind MRSA-Bakterien harmlos. Ist die Abwehrkraft jedoch geschwächt, kann eine Übertragung des Erregers schwerwiegende Folgen haben. Infektionen mit MRSA sind vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen ein häufiges Problem. MRSA kann durch Mitpatienten, Pflegekräfte oder Ärzte übertragen werden und verursacht dadurch oftmals schwer auszumachende Infektketten.
Für MRSA (Methicilin-resistenten Staphylococcus aureus) besteht seit 2009 eine Meldepflicht. Mit dem direkten Labornachweis in Blut oder Liquor werden jedoch nur klinisch schwere Fälle mit Sepsis erfasst. Diese Blutvergiftung ist ein lebensbedrohliches Krankheitsbild, das entsteht, wenn Krankheitserreger aus einem Infektionsherd in den Blutstrom eindringen. Im Jahr 2010 wurden für Baden-Württemberg 242 solch schwerer Krankheitsfälle gemeldet.