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Gesundheitsminister Weisweiler zur Präimplantationsdiagnostik: „Nur bei stark begründetem Verdacht“

Pressemitteilung

Saarbrücken – Anlässlich der für heute geplanten fraktionsübergreifenden Initiative zu Gentests an Embryonen sagt Gesundheitsminister Georg Weisweiler: „Ich freue mich, dass hier fraktionsübergreifend diskutiert wird und dass sich verschiedene Gruppen zusammen finden, um kontrovers zu diskutieren. Es ist der richtige Weg, die Entscheidung im Bundestag freizugeben, denn es ist eine Gewissensfrage, die jeder für sich selbst beantworten muss. Ich bin der Meinung, ein Verbot von Präimplantationsdiagnostik würde ausgerechnet jene Paare treffen, die in ihrem Kinderwunsch besonders mit sich hadern, weil sie wissen, dass sie nachweislich die genetische Anlage haben, eine schwere Krankheit an ihr Kind zu vererben. Hier gibt es gravierende Gründe für eine Untersuchung des Ungeborenen.

Es muss jedoch klar sein, dass eine Erlaubnis der Präimplantationsdiagnostik nur bei stark begründetem Verdacht auf schwere Krankheiten, nur mit Verbot von möglichem Missbrauch und mit Beratungen, die mindestens denen bei Spätabtreibungen entsprechen, erfolgen kann.“