Saarbrücken – Alle Jahre wieder finden sich Neuheiten im Sortiment der Böller, Raketen und Kleinstfeuerwerke. Die fröhliche Stimmung bei der traditionellen Silvesterknallerei darf nicht zu Leichtsinn im Umgang mit Feuerwerkskörpern führen, appelliert Gesundheitsminister Georg Weisweiler zum Umgang mit Silvesterböllern. Tausende Menschen in Deutschland erleiden in der Nacht zum Jahreswechsel akute Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden und Verbrennungen durch Silvesterknaller. Wer sich und seine Mitmenschen schützen will, muss einfach Abstand halten.”
Schon beim Kauf sollten Verbraucher darauf achten, dass auf der Verpackung die Kennzeichnung mit CE-Zeichen und Registriernummer oder die BAM -Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung aufgedruckt ist. Gesundheitsminister Weisweiler: So ist gewährleistet, dass nur geprüftes Kleinstfeuerwerk verkauft wird.
Zu Hause müssen Feuerwerkskörper sicher gelagert werden: auf dem warmen Ofen und neben Kerzen und Tannenbaum sind keine geeigneten Lagerplätze. Wichtig ist im nächsten Schritt, die aufgedruckte oder beigefügte Anleitung aufmerksam durchzulesen und zu beachten. Viele Unfälle lassen sich auf diese Weise vermeiden.
Kleinstfeuerwerk wird nach dem Sprengstoffrecht in zwei Kategorien eingeteilt: Kategorie 1, dazu gehören z.B. Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, dürfen Kinder erst ab einem Alter von 12 Jahren besitzen und abbrennen. Für den Erwerb und Umgang mit Kleinfeuerwerk der Kategorie 2, wie z. B. Raketen, Sonnenräder und Chinaböller, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Der Verkauf des Sylvesterfeuerwerks wird aus Sicherheitsgründen zeitlich begrenzt. Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember bzw. 1. Januar eines Jahres erlaubt.
Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz hat einen Informationsflyer für Verbraucher erstellt, der unter http://www.saarland.de runtergeladen und kostenlos bestellt werden kann.