Saarbrücken – Saarländische Forderung hat endlich Gehör gefunden. Bundesländer müssen nun flächendeckend Einladungswesen und Screening einführen. Saarländische Screeningstelle arbeitet auch für Rheinland-Pfalz.
Ich begrüße die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, wonach zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung U7a eingeführt werden soll. Unsere Forderung hat damit Gehör gefunden und das Engagement der letzten Monate hat sich gelohnt. Mit der U7a werden wir eine Lücke schließen im Vorschulalter.”
“Zwischen der U7 und U8 lagen bislang eineinhalb Jahre, in denen kein Arzt die Entwicklung des Kindes überprüfte. Nun können wir bis zum Grundschulalter sicherstellen, dass eine lückenlose ärztliche Überprüfung gewährleistet wird. Dies ein toller Erfolg. Wichtig ist nunmehr, dass auch alle Bundesländer wie das Saarland ein Screening einführen. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Kinderschutz und Schutz vor Verwahrlosung, erklärte Gesundheitsminister Gerhard Vigener.
Das Saarland hat als erstes Bundesland eine zentrale Screeningstelle zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen auf den Weg gebracht. Während andere Bundesländer immer noch nach mehr Schutz vor Kindervernachlässigung oder Kindesmissbrauch rufen und überlegen, wie dies umgesetzt werden kann, hat die Landesregierung bereits vor drei zwei Jahren gehandelt und ein konkretes funktionsfähiges und effektives Hilfesystem installiert, so Vigener. Es wäre schön, wenn auch bundesweit ein solches System etabliert wäre. Das Saarland kann hier für andere Länder Vorbild sein.
Hintergrund:
Nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz der Kinder durch den saarländischen Landtag hat die Landesregierung an dem Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg eine zentrale Screeningstelle installiert: Seit April 2007 gleichen die Mitarbeiter die Daten der saarländischen Einwohnermeldeämter mit den Daten der Kinderärzte ab.
Durch den Abgleich der tagesaktuellen Daten kann schnell festgestellt werden, welche Kinder noch nicht zur jeweiligen U-Untersuchung gegangen sind. Durch das Gesetz zum Schutz der Kinder sind die Kinderärzte verpflichtet, an die Zentrale Stelle die Teilnahme an der U-Untersuchung zu melden. Dies geschieht über eine sichere und von Dritten geschützte internetbasierte Datenverbindung zwischen den Kinderärzten und der Zentralen Stelle. Auch die Daten der Einwohnermeldeämter werden tagesaktuell geliefert, so dass ein Abgleich der Daten es schnell ermöglicht, festzustellen, welche Eltern mit ihren Kindern noch nicht zum Kinderarzt gegangen sind.
Alle Sorgeberechtigten, die beim Datenabgleich aufgefallen sind, werden direkt von der Zentralen Stelle angeschrieben und freundlich gebeten, innerhalb der nächsten 14 Tage, die Früherkennungsuntersuchung wahrzunehmen. Wenn nach 14 Tagen immer noch keine Untersuchung stattgefunden hat, werden die zuständigen Gesundheitsämter informiert, die Kontakt mit den Eltern oder Sorgeberechtigten aufnehmen und sich das Kind vor Ort anschauen. Sollten sich die Eltern dann immer noch weigern, zur Untersuchung zu gehen, wird das Jugendamt notfalls mit Polizeigewalt aktiv.
Rechtliche oder finanzielle Sanktionen gibt es nicht, denn es sollen Eltern nicht bestraft werden, sondern konkrete Hilfsangebote sollen die Eltern unterstützen. Hierzu sind auch 28 Familienhebammen im Saarland aktiv.