Saarbrücken – * Keine Hinweise auf bestrahlte Lebensmittel im Saarland. * Gezogene Proben wiesen keine Bestrahlungen auf.
“Im letzten Jahr wurden im Saarland 15 Lebensmittelproben, in diesem Jahr bisher 6 Proben von Lebensmitteln auf eine unzulässige Bestrahlung hin untersucht. Alle aus dem Saarländischen Handel gezogenen Proben waren negativ”, so Gesundheits- und Verbraucherschutzminister Gerhard Vigener anlässlich der gestrigen Vorstellung des BVL-Berichts.
Insbesondere Gewürze wie Hackfleischmischungen, Koriander, Salatmischungen, Pfeffer, Paprika sowie Thymian, Nelken und Cardamon wiesen in den Laboren des LSGV keine Bestrahlungen auf. Die Beprobungen werden weiter fortgeführt. Verdachtsfälle sind im Saarland nicht bekannt. Sollte es Hinweise geben, werden wir die Beprobung intensivieren so der saarländische Verbraucherschutzminister.
Wie aus dem Jahresbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz hervorgeht, sind im Vorjahr rund zwei Prozent der in Deutschland im Jahr 2007 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin informiert hat. In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Tiefgefroren bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr sind, dürfen nach Deutschland eingeführt und hier vermarktet werden. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 3744 Proben im Hinblick auf eine Bestrahlung untersucht. Dies sind rund neun Prozent weniger als im Vorjahr.
Fast ein Prozent der nach Risikokriterien ausgewählten Proben war unzulässig bestrahlt und rund 0,5 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Bei etwa zwei Dritteln (23 Proben) der wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Nahrungsergänzungsmittel. Auch getrocknete Steinpilze aus Serbien (4 Proben), frisches Obst (2 Proben), tiefgefrorene Süßwasserschnecken aus Vietnam (2 Proben), Würzmittel (eine Probe) und Kaninchenfleisch aus China (eine Probe) wurden wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Bei rund 0,5 Prozent der Proben konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig war. Dies waren vor allem Instantnudelsuppen, Nahrungsergänzungsmittel und Tee.
Rund 76 Prozent der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfielen auf bestrahlte Suppen und Saucen einschließlich Instantnudelsuppen und -gerichte sowie 9,5 Prozent auf Kräuter und Gewürze. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.
In Deutschland wurden rund 330 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, von denen 110 Tonnen für den Verzehr in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten vorgesehen waren.
Hintergrundinformation zur Bestrahlung von Lebensmitteln Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhöhen oder gesundheitsschädliche Mikroorganismen in Lebensmitteln abzutöten, ist in verschiedenen Ländern die Bestrahlung einer Reihe von Lebensmitteln zugelassen.
Die verwendete energiereiche Strahlung stammt von radioaktivem Material (Gammastrahlung) oder wird von Maschinen erzeugt (Röntgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen). Das radioaktive Material geht jedoch nicht auf das Lebensmittel über und führt auch nicht dazu, dass Strahlung von dem bestrahlten Lebensmittel ausgeht. Die Strahlenbehandlung hat zur Folge, dass beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch nicht keimen oder sprossen und länger gelagert werden können. Unerwünschte Organismen (Insekten und Maden) in Getreide, Trockenobst, Gemüse oder Nüssen können durch eine Bestrahlung abgetötet und die Reifung von Obst kann verlangsamt werden. Mikroorganismen, die gesundheitsgefährdend sind, können eliminiert werden; die Keimbelastung, auch von Gewürzen, kann soweit reduziert werden, dass die Haltbarkeit der jeweiligen Produkte gewährleistet ist.