Saarbrücken – * Demenzerkrankungen größte Herausforderung für Pflegekräfte. * 25.000 Saarländer leiden an Demenz. * Häusliche Pflege muss gestärkt werden. * Saarland hält an Initiative zur Förderung pflegender Angehöriger fest.
Die bedarfsgerechte Betreuung und Versorgung dementer Pflegebedürftiger ist die wohl größte Herausforderung der stationären Altenhilfe. 20 Prozent der Menschen über 65 Jahre und 50 Prozent der Menschen über 80 Jahre sind demenziell erkrankt. Etwa eine Million Menschen leiden in Deutschland an dieser Krankheit, bis zum Jahr 2030 wird sich diese Zahl aufgrund der demografischen Entwicklung verdreifachen. Im Saarland gibt es heute ca. 25.000 Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Schon heute ist Demenz die häufigste Ursache für Pflegebedürftigkeit im Alter, so Sozialminister Gerhard Vigener. In den Pflegeheimen seien demenziell Erkrankte die größte Bewohnergruppe mit geistiger und seelischer Beeinträchtigung.
Die Betreuung altersverwirrter Menschen sei es ambulant oder stationär ist schwierig und zeitaufwändig. Die Belastungen für Pflegende sind aufgrund der Symptome demenzieller Erkrankungen, wie zum Beispiel Gedächtnis- und Sprachstörungen oder Verhaltensstörungen, besonders hoch, erklärte Vigener. Dies könne bei professionell Pflegenden zum Ausgebrannt sein führen. Daher seien Maßnahmen der Supervision unverzichtbar. Besondere Projekte zur Verbesserung der Situation demenziell erkrankter Menschen und der pflegenden Angehörigen im Saarland werden daher gefördert. Die Landesregierung legt großen Wert darauf, dass die Pflege demenziell Erkrankter durch gezielte Schulung und Weiterbildung der mit der Betreuung dieser Menschen beauftragten Pflegekräfte intensiviert und verbessert wird.
Neben der Förderung der stationären Betreuung von Alzheimer-Patienten muss auch künftig alles getan werden, pflegende Angehörige zu stärken und diese zu fördern. Es sei nicht weiter hinnehmbar, dass pflegende Angehörige für die Betreuung noch gesellschaftlich oder beruflich benachteiligt werden. Die Übernahme der familiären Pflege stellt eine hohe Belastung dar, im Falle des Nebeneinanders von Pflege und Erwerbsarbeit in Vollzeit nicht selten eine Überforderung. Es kann insbesondere auch den Frauen denen zumeist die Pflege angetragen wird nicht zugemutet werden, entweder eine Überlastungssituation zu ertragen oder zur Übernahme der Pflege die eigenständige Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit aufzugeben. Die Landesregierung begrüßt die Einführung einer Pflegezeit für pflegende Angehörige durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Der Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit (Pflegezeit) wird jedoch nicht als ausreichend angesehen und bedarf einer Verlängerung der Freistellungsdauer. Für eine entsprechende gesetzliche Änderung werde sich die Landesregierung einsetzen, wobei ein Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrgarantie bis zu 3 Jahren als angemessen angesehen wird. Die an die Elternzeit angelehnte Pflegezeit soll insbesondere Frauen nicht aus dem Beruf drängen, sondern in schwierigen Entscheidungssituationen eine zusätzliche Option schaffen.
Für die Optimierung der Betreuung und Pflege nicht nur der an Demenz und Alzheimer leidenden älteren Menschen ist neben einem intensiven kommunal organisierten Beratungsangebot auch die Organisation ortsnaher und vernetzter Betreuungs- und Versorgungsangebote in den Städten und Gemeinden des Landes wichtig. Diesem Anliegen hat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz insoweit Rechnung getragen, als vom Gesetzgeber gefordert wird, vor Ort die Angebote für Pflegebedürftige besser aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. Diese integrierte und wohnortnahe Versorgung und Betreuung soll im Saarland durch 8 trägerneutrale Pflegestützpunkte in den Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken sichergestellt werden. Zur modellhaften Erprobung dieser neuen Beratungs- und Servicestruktur wurde im Zusammenwirken von Bundesgesundheitsministerin, dem Landkreis St. Wendel und dem Saarland in St. Wendel ein Pflegestützpunkt eingerichtet.