Erfurt – Der Landesausschuss aus Ärzten und Krankenkassen hat sich auf Förderpakete – insbesondere für diejenigen Thüringer Regionen, in denen ein Ärztemangel droht – geeinigt. Danach erhalten Ärzte, die sich in bestimmten Versorgungsregionen Thüringens niederlassen mehr Geld.
Dazu erklärte Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh: “Ich begrüße die beschlossenen Maßnahmen ausdrücklich. Dies ist auch ein Erfolg der entsprechenden Regelungen, für die sich Thüringen im Rahmen der Gesundheitsreform eingesetzt hatte. Thüringen hatte stets gefordert, dass es dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen möglich sein muss, sogenannte “Sicherstellungszuschläge” für die in unterversorgten Gebieten tätigen Ärztinnen und Ärzte in der erforderlichen Höhe festzulegen. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass der Sicherstellungszuschlag ausschließlich von den Krankenkassen zu finanzieren ist. Dadurch können nunmehr für die vertragsärztliche ambulante Versorgung in Thüringen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Von dieser Neuregelung im Rahmen der Gesundheitsreform hat nun der Landesausschuss in Thüringen Gebrauch gemacht.”
Es handelt sich um die folgenden Verwaltungsgemeinschaften:
Ershausen/Geismar, Dingelstädt, Westerwald-Obereichsfeld, Kraftsdorf, Münchenbernsdorf, Bad Köstritz, Wünschendorf/Elster, Themar, St. Kilian, Schleusingen, Feldstein, Ichtershausen, Riechheimer Berg, Arnstadt, Hohenstein, Werther, Hainleite, Sollstedt, Bleicherode
Weiterhin betonte Minister Dr. Zeh: “Der notwendige Abstimmungsprozess zwischen Ärzten und Krankenkassen war nicht einfach. Das Thüringer Sozialministerium hat diese Gespräche unterstützend begleitet. Das nun gefundene Ergebnis ist ein wichtiges Signal insbesondere an junge Ärzte, dass die Niederlassung in Thüringen attraktiv ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es mit Hilfe dieser Maßnahmen möglich sein wird, die ärztliche Versorgung weiter zu verbessern. Ich bedanke mich bei den Beteiligten dafür, dass sie die Chancen der Gesundheitsreform genutzt haben.”
Im Einzelnen wurden die folgenden Regelungen für die Hausärzte in den o.g. Regionen getroffen:
1. Für jeden behandelten Patienten über dem Bundesfachgruppendurchschnitt (848 Patienten) erhält der Hausarzt eine Pauschale in Höhe von 8,75 Euro je Quartal.
2. Praxisneugründungen werden mit einer Investitionspauschale von maximal 30.000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 20 Quartale bei der Auszahlung von 1.500 Euro pro Quartal. Sie ist an das Erreichen gewisser Mindestpatientenzahlen gebunden.
3. Praxisneugründungen werden zusätzlich durch zinslose Sicherstellungszuschläge mit Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 30.000 Euro gefördert.
4. Die Übernahme bestehender Vertragsarztsitze wird ebenfalls mit einer Investitionspauschale von 30.000 Euro gefördert. Auch hier beträgt die Laufzeit maximal 20 Quartale bei der Auszahlung von 1.500 Euro pro Quartal bei Erreichen gewisser Mindestpatientenzahlen.
5. Der Betrieb von Zweigpraxen wird ebenfalls mit 30.000 Euro gefördert. Dies ist an Mindestsprechzeiten in der Zweigpraxis gebunden.
6. Im Einzelfall und auf Antrag fördert der Landesausschuss mit maximal 1.500 Euro pro Monat die Tätigkeit von Hausärzten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.