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Gesundheitsfonds verträgt keine verfassungswidrigen Sondertouren

Pressemitteilung

Berlin – Die Vereinheitlichung der Krankenversicherungsbeiträge ist das einzige Element am Gesundheitsfonds, das ohne Wenn und Aber von der Bundesregierung verfolgt werden muss”, kommentiert Frank Spieth das Gutachten der Gesundheitsökonomen Wille, Buchner und Wasem. In ihrem Gutachten kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass der Fonds so nicht umsetzbar sei. “Die Begrenzung der Belastungen für die einzelnen Bundesländer auf 100 Millionen Euro jährlich ist verfassungswidrig. Doch darüber setzte sich die Koalition im Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) hinweg. Das war ein Kniefall gegenüber den Regierungen Bayerns und Baden-Württembergs.” Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

“Die Bundesregierung hätte es besser wissen müssen: Bereits im Jahr 2005 wurde den beiden Südländern vom Bundesverfassungsgericht erklärt, dass es gleichheitsrechtlich geboten sei, eine bundesweite Angleichung der Beitragssätze vorzunehmen. Damals wollten Bayern und Baden-Württemberg einen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (mRSA) verhindern – die Richter urteilten für den Ausgleich. Wenn die CSU in Bayern mit diesem Thema jetzt Wahlkampf machen will, dann ist es an der Zeit, sie an die für alle gültige Verfassung zu erinnern.

Wir brauchen einheitliche Beitragssätze für gleiche Leistungen. Die Kassen sind auf einen umfassenden mRSA angewiesen. Doch der Gesundheitsfonds wird schlampig geplant und wird für Millionen Krankenversicherter vor allem eines bedeuten: Zusätzliche Beiträge in Form der Kopfpauschale, also einseitige Belastungen der Versicherten. Deshalb fordern wir, die Begrenzung der Ausgleichszahlungen auf 100 Millionen Euro im Jahr aufzuheben. Es gilt, Zusatzprämien zu verhindern. Dies kann den Kassen aber nur gelingen, wenn bis zur Einführung am 1. Januar 2009 ein umfassender mRSA bereit steht. Ich befürchte jedoch, dass auch diese Aufgabe nicht gelöst wird.

Im Übrigen steht fest: Mit der Einführung einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, die alle Einkommen einbezieht, könnte eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung mit einem Beitrag von 10 Prozent für alle ohne Zuzahlungen und Praxisgebühr realisiert werden. Es liegt an der SPD, dass die dafür vorhandenen parlamentarischen Mehrheiten nicht zum Tragen kommen.”