Bonn – Das Bundesversicherungsamt hat heute mit dem Versichertenklassifikationsmodell eine wesentliche Festlegung für das Verfahrens bekannt gegeben, nach dem künftig die unterschiedlichen Belastungen der Krankenkassen im Risikostrukturausgleich ausgeglichen werden. Dieses Verfahren bildet die Grundlage für die Verteilung der Mittel des Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009. Die Spitzenverbände der Krankenkassen waren hierzu angehört worden.
Mit dieser Festlegung steht das Gerüst für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich sagte Josef Hecken, Präsident des Bundesversicherungsamtes. Für das zweiten Halbjahr bleibt zwar noch einiges zu tun. Ich bin jedoch sicher: Der Gesundheitsfonds kann pünktlich zum 1. Januar 2009 starten.
Die Einzelheiten zur Festlegung sind im Internet abrufbar unter http://www.bva.de