Hamburg – Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft. Es beinhaltet weit reichende Neuregelungen zum Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlichen Einrichtungen wie Sport- und Kultureinrichtungen, Gaststätten und Diskotheken, Einzelhandelsgeschäften, Einkaufszentren, Behörden, Krankenhäusern oder auch Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Wer Fragen zur Umsetzung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes hat, kann sich ab sofort bis Ende Februar 2008 an das Info-Telefon der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) wenden.
Das Info-Telefon ist außer an Feiertagen unter der Rufnummer 040 / 428 37 20 14 montags bis freitags, von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt. Ein Anruf kostet 4 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Nichtraucherschutz in Hamburg hat die BSG auch im Internet bereitgestellt. Unter http://www.gesundheitsfoerderung.hamburg.de sind neben dem Passivraucherschutzgesetz selbst zum Beispiel auch dazu häufig gestellte Fragen und entsprechende Antworten oder Hilfe und Unterstützung zur Rauchentwöhnung zu finden.