Hamburg – Nach einem Krankenhausaufenthalt ist vielfach eine weitere Betreuung der Patientinnen und Patienten, z.B. durch Pflegedienste, notwendig. Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Krankenhäuser ein entsprechendes Entlassungsmanagement (Sozialdienst) anzubieten, das in Absprache mit den Patienten die Weichen zu dieser Betreuung stellt. Viele Krankenhäuser nehmen das Entlassungsmanagement nicht mehr selbst wahr, sondern verlagern diese Aufgaben auf externe Dienstleister. Einige Krankenhäuser verschiedener Träger nehmen dabei Dienstleister in Anspruch, die den Krankenhäusern die Leistung unentgeltlich zur Verfügung stellen, da sie sich offenbar über Beiträge ihrer Mitglieder, wie z.B. Träger der ambulanten und stationären Pflege, finanzieren. Dieses Geschäftsmodell ist nach Auffassung von Gesundheitssenator Dietrich Wersich unter Wettbewerbs- und Patientenschutzsicht kritisch zu bewerten. Um Zweifel an der Zulässigkeit dieses Modells zu klären, beauftragt die Gesundheitsbehörde jetzt eine externe Untersuchung.
Im Gesundheitswesen herrscht zunehmender Wettbewerb und auch ein Kostendruck. Da ist es nachvollziehbar, dass Krankenhäuser versuchen ihre Kosten zu senken, so Gesundheitssenator Wersich. Auf den ersten Blick erscheint es pfiffig, das Entlassungsmanagement kostenfrei durch externe Dienstleister durchführen zu lassen. Aber es bleiben doch Zweifel, dass dies noch innerhalb der Regeln unserer sozialen Marktwirtschaft geschieht. Dies möchte ich insbesondere im Sinne des Patientenschutzes unabhängig und eindeutig klären.
Die Gesundheitsbehörde wird eine renommierte Medizinrecht-Kanzlei beauftragen, das beschriebene Modell unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie z.B. dem Wettbewerbsrecht, steuerlichen Aspekten und dem Patientenschutz, zu überprüfen.