Hamburg – Aufgrund des bundesweit mit Wirkung zum 1. September geänderten Jugendschutzgesetzes ist der Verkauf von Tabakwaren an unter 18jährige grundsätzlich Verboten. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz weist Händler und Gastwirte in Hamburg darauf hin, dass sie die geänderten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes strikt einzuhalten haben. Neben der Anhebung des Abgabealters von 16 auf 18 Jahre verbietet das Jugendschutzgesetz unter 18jährigen auch das Rauchen in der Öffentlichkeit.
Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Gesundheitssenatorin Birgit Schnieber-Jastram: “Ich begrüße diese neue Regelung sehr, denn sie unterstützen uns in unserem Bemühen, gerade Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens und auch des Passivrauchens zu schützen. Neben den bereits bestehenden Rauchverboten in Schulen und Kindertagesstätten kommt der Heraufsetzung des Abgabealters deshalb eine besondere Bedeutung zu. Ich rufe die Händler und Gastwirte in Hamburg dazu auf, sich ver-antwortungsbewusst zu verhalten und keine Zigaretten oder Tabak mehr an Jugendliche abzugeben.”
Das geänderte Jugendschutzgesetz bringt keine Veränderungen der Zuständigkeiten mit sich: Die Verbraucherschutz-Ämter der Bezirke sind wie bisher für die Kontrolle des Gewerbereiches/Abgabestellen zuständig, die Polizei für die Einhaltung des Jugendschutzes im öffentlichen Raum, also auf Straßen, Wegen und Plätzen.