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Gesetzliche Neuregelung zum Krankenversicherungsschutz war nötig, ist erfolgreich und schafft mehr soziale Gerechtigkeit

Pressemitteilung

Berlin – Nach der jüngsten Meldung des Statistischen Bundesamtes gab es im ersten Quartal des Jahres 2007 in Deutschland noch 211.000 Menschen ohne Krankenversicherung oder eine andere Absicherung im Krankheitsfall. Diese Befragungsergebnisse aus dem Mikrozensus zeigen, dass die Bundesregierung mit der Einführung des allgemeinen Versicherungsschutzes in Deutschland einen notwendigen und richtigen Weg beschritten hat. Denn seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung am 1. April 2007 haben mehr als 100.000 Versicherte wieder einen Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefunden.

Hierzu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Der Krankenversicherungsschutz gehört zu den Grundlagen unseres Sozialstaates. Nachdem in den vergangenen Jahren die Zahl der Menschen ohne Versicherungsschutz angestiegen ist, erleben wir durch die Gesundheitsreform nun eine Trendwende: Die Zahl der Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall ist erstmals rückläufig. Mit der Gesundheitsreform haben wir vielen bisher nicht versicherten Personen einen Krankenversicherungsschutz ermöglicht. Wenn ab dem 1. Januar 2009 die Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung gilt, hat in Deutschland jeder Anspruch auf eine Krankenversicherung.”

Seit der Neuregelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, das zum 1. April 2007 in Kraft getreten ist, können Menschen, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben, wieder in die gesetzliche oder private Krankenversicherung zurückkehren. Der Gesetzgeber hat eine neue Möglichkeit des Zugangs zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall geschaffen.

Im Verlauf des Jahres werden weitere Personen wieder den vollen Krankenversicherungsschutz erlangen, und zwar auch in der privaten Krankenversicherung (PKV), in der die Rückkehrmöglichkeit seit dem 1. Juli 2007 besteht. Die Pflicht zur Versicherung in der PKV gilt ab dem 1. Januar 2009. Wichtig ist, dass dann niemand mehr seinen Versicherungsschutz verlieren kann.

Link zur Pressemitteilung: http://www.bmg.bund.de