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Gesetzliche Maßnahmen zur Arzneimittelausgabenreduzierung wirken / Die vereinbarten Preisreduzierungen sind in den Apothekerdaten noch nicht enthalten

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen der Arzneimittelausgaben durch die ABDA erklärt die Vorsitzende und Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit, Annette Widmann-Mauz MdB:

Auch wenn die jetzt durch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vorgelegten Halbjahreszahlen einen Ausgabenzuwachs von 5,7 Prozent über dem Vorjahreszeitraum aufweisen, kann daraus geschlossen werden, dass die gesetzlichen Maßnahmen zu Ausgabenreduzierung wirken.

Hinter der Ausgabensteigerung liegt zunächst die nicht unwesentliche Mehrwertsteuererhöhung, die zum 1. Januar 2007 in Kraft trat. Um diesen Mehrwerststeuereffekt bereinigt, betrug das Ausgabenwachstum lediglich 3,1 %.Weiter wurden mehr innovative Arzneimittel verordnet, die nicht durch preisgünstige Generika zu ersetzen sind, da sie unter den Patentschutz fallen.

Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurde das Instrument der Festbeträge, also der Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel durch die GKV, ausgeweitet. Darüber hinaus können seitdem Medikamente, deren Apothekenabgabepreis 30 % unter dem Festbetrag liegen, von der Zuzahlung befreit werden. Zum 1. August 2007 hatten Hersteller für 11627 Medikamente den Preis soweit abgesenkt, dass sie von der Zuzahlung befreit sind. Dieses ist ein voller Erfolg.

Die mit der zum 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform eingeführte Option von Rabattverträgen zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen wird, nach einigen Anlaufschwierigkeiten, zahlreich genutzt. Lieferungsengpässe der Vertragshersteller sowie mangelhafte Versicherten- und Patienteninformationen durch die Kassen bedeuten erheblichen Mehraufwand in Praxen und Apotheken und führten zu unnötigen Verunsicherungen bei den Patienten.

Die erreichbaren Kostenreduzierungen können allerdings großteils erst am Jahresende verzeichnet werden, wenn ein Abgleich der vereinbarten Margen erfolgt. Derzeit werden diese Medikamente mit dem Apothekenabgabepreis und nicht dem Rabattpreis bei den Apothekern verbucht. Die vereinbarten Preisreduzierungen sind in den Apothekerdaten also noch nicht enthalten.

Die vorgesehenen gesetzlichen Instrumente zeigen die erwartete Wirkung, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht aus den derzeit vorliegenden Zahlen ersichtlich ist.