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Gesetzliche Krankenversicherung 2018 – Was sich für Versicherte ändert

Krankenkassenvergleich und Zusatzbeitrag

Stralsund – Mit zwei Krankenkassen weniger startet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in das neue Jahr. Dass der Zusatzbeitrag 2018 gesenkt wird, wird zunächst viele Kassenmitglieder freuen. Die zeitgleiche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist ein Grund, bei so Manchem die Freude wieder zu trüben. Was können gesetzlich Versicherte tun?

Fusionen – Diese Kassen sind betroffen

Jahr für Jahr gibt es weniger gesetzliche Krankenkassen. 2018 setzt sich dieser Trend fort. So schließt sich die thüringische BKK MEM mit der Metzinger BKK aus Baden-Württemberg zusammen. Künftig werden sie gemeinsam als Metzinger BKK auftreten. Die in Ludwigshafen ansässige BKK Vital fusioniert mit der ortsansässigen, bundesweit agierenden BKK Pfalz, die auch Namensgeber der neuen Kasse wird.

Beitragsbemessungsgrenze 2018 – Welche Auswirkungen hat der neue Wert?

Steigt diese dynamische Grenze, fließt folglich mehr Geld in die Gesetzliche Krankenversicherung. Die jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen einen Anstieg ihres Krankenkassenbeitrags. Sparen können Betroffene in erster Linie durch die Verringerung der Zusatzbeiträge, weil der Beitragssatz von 14,6 Prozent sich nicht ändert. Möglich wird dies durch einen Krankenkassenwechsel.

Geringerer Zusatzbeitrag 2018 für gesetzliche Krankenkassen

Die Einnahmen der Krankenkassen sprudeln. Als Gründe gelten unter anderem die geringe Arbeitslosigkeit und der Anstieg der Versichertenzahl in der GKV. Die vom Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes beschlossene Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2018 auf nun 1,0 % animiert auch einige Krankenkassen, ihren individuellen Zusatzbeitrag zu verringern. Andere halten ihn zumindest stabil. Versicherte können verschiedene Krankenkassen vergleichen, um ihre Chance auf eine günstigere Kasse wahrzunehmen. Bei einem erfolgreichen Wechsel können sich die bislang höheren Beiträge verringern. Allerdings profitieren nur diejenigen davon, die bereits mindestens 18 Monate versichert sind – das Sonderkündigungsrecht gilt ausschließlich dann, wenn eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder gar zum ersten Mal erhebt.