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Gesetzliche Krankenkassen zum Start des Anhörungsverfahrens zur neuen Krankenhausplanung in NRW: „Krankenhausreform jetzt konsequent und erfolgreich zum Abschluss bringen“
In diesen Tagen erhalten die 310 Krankenhäuser in NRW die Anhörungsschreiben zur neuen Krankenhausplanung des Landes. Darin hat das Landes-Gesundheitsministerium die konkreten Versorgungsaufträge für einzelne Leistungsgruppen und Fallzahlen festgelegt. Foto: Colourbox/AOK/hfr.

Gesetzliche Krankenkassen zum Start des Anhörungsverfahrens zur neuen Krankenhausplanung in NRW: „Krankenhausreform jetzt konsequent und erfolgreich zum Abschluss bringen“

Gemeinsame Pressemitteilung der GKV

Düsseldorf/Dortmund. Zum Start der zweiten Stufe des Anhörungsverfahrens im Rahmen der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen weisen die gesetzlichen Krankenkassen auf die dringend notwendigen Veränderungen in der NRW-Krankenhauslandschaft hin. „Wir rufen alle Beteiligten auf, jetzt auch die letzten entscheidenden Schritte gemeinsam zu gehen und die Krankenhausreform konsequent und erfolgreich zum Ende zu bringen. Wir haben dabei die Hoffnung, dass sich alle ihrer Verantwortung bewusst sind und die nunmehr anstehenden Veränderungen zu einem großen Erfolg im Sinne einer zukunftsfähigen, qualitäts- und patientenorientierten Krankenhausstruktur bei guter Erreichbarkeit im Land führen werden“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.

In diesen Tagen erhalten die 310 Krankenhäuser in NRW sowie viele weitere Beteiligte wie Kommunen, Verbände und Krankenkassen Post aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW. Aus den so genannten Anhörungsschreiben gehen die vom MAGS festgelegten konkreten Versorgungsaufträge der Krankenhäuser für einzelne Leistungsgruppen und Fallzahlen in den jeweiligen Regionen des Landes hervor. Alle Beteiligten haben innerhalb der mehrwöchigen Anhörungsfrist die Möglichkeit, zu den Voten des MAGS über die künftige Krankenhausversorgung Stellung zu beziehen. Erst mit den Feststellungsbescheiden, die Ende dieses Jahres von den Bezirksregierungen nach den Erlassen des MAGS übermittelt werden sollen, werden die Versorgungsaufträge festgelegt. Sie gelten ab 2025. Vorausgegangen waren in den letzten eineinhalb Jahren intensive Gespräche zwischen den Beteiligten über die konkrete Ausgestaltung der Versorgung vor Ort. „Die Kliniken waren gefordert, bedarfsgerechte und hochwertige Versorgungsangebote in der Grund- und Spezialversorgung untereinander abzustimmen – das ist häufig besser gelungen, als zu erwarten war”, so Bettina am Orde, Vorsitzende der Geschäftsführung der KNAPPSCHAFT.

„Mit der neuen Krankenhausplanung schaffen wir in NRW gute Voraussetzungen, dass sich über eine Konzentration der Leistungsangebote das knappe Fachpersonal besser auf die benötigten Krankenhausstandorte verteilt als bisher und sich damit die Behandlungsqualität erhöht“, sagt Dirk Ruiss, Leiter der vdek Landesvertretung NRW.

„Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem sorgfältigen Prozess gemeinsam mit seinen Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten und Krankenkassen die Qualität zum Maßstab der neuen Krankenhausplanung gemacht. Insbesondere komplexe Eingriffe dürfen nur mit ausreichender Expertise durchgeführt werden, um das Risiko für Komplikationen zu senken, Sterblichkeitsraten zu reduzieren und Patientinnen und Patienten zu schützen. Besonders wichtig war uns auch künftig eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in der Fläche. Es ist sinnvoll, diese Vorarbeiten und Erfahrungen für die Krankenhausreform im Bund zu nutzen“, sagt Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg.

Dr. Dirk Janssen, Vorstand des BKK-Landesverbandes NORDWEST: „Das Vorgehen in der Krankenhausplanung NRW ist ein Beleg dafür, dass bei Beteiligung und Kooperation aller relevanten Gruppen, eine Krankenhausreform zum Vorteil der Versichertengemeinschaft, trotz aller Widrigkeiten im Detail, umsetzbar ist. NRW hat damit auch für die Reformbestrebungen auf Bundesebene eindrucksvoll dokumentiert, dass es Zeit für ein gemeinsames Handeln ist. Alles andere führt nur zu ergebnislosen Diskussionen oder gesetzgeberischem Stückwerk.“

„Uns ist es ein hohes Anliegen, dass es auch mit der Neuplanung gelingen muss, weiterhin die Versorgung der Menschen auf dem Land zuverlässig zu gewährleisten“, sagt Martin Empl, SVLFG-Vorstandsvorsitzender.

Mittelfristig trägt die nun eingeleitete Konzentration komplexer Leistungen auch dazu bei, dass sich die vom Bund geplante Vorhaltefinanzierung bei den Kliniken auf bedarfsgerechte Strukturen konzentriert und die Versorgungsleistungen dann kostendeckend und mit ausreichendem Personaleinsatz zukunftssicher angeboten werden können.

Die gesetzlichen Krankenkassen weisen darauf hin, dass die Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung nicht zuletzt auch von der Bereitschaft der Landesregierung in NRW abhängt, ausreichend finanzielle Mittel zur Strukturmodernisierung bereit zu stellen. Hier ist das Land gefordert, seiner Investitionskostenfinanzierung ausreichend und dauerhaft nachzukommen und den vorhandenen Investitionsstau abzubauen.

Federführend für diese Veröffentlichung:
AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Jens Kuschel
Telefon: 0800 2655-505528
presse@nw.aok.de

Weitere Ansprechpartner/-innen

AOK Rheinland/Hamburg –
Die Gesundheitskasse
Isabella Heller
Telefon: 0211 8791-28308
Isabella.Heller@rh.aok.de

BKK Landesverband NORDWEST
Karin Hendrysiak
Telefon: 0201/179-1511
karin.hendrysiak@bkk-nordwest.de

IKK classic
Juliane Mentz
Telefon: 0351 4292-281450
presse@ikk-classic.de

KNAPPSCHAFT
Dr. Christiane Krüger
Telefon: 0234/304-85200
presse@kbs.de

SVLFG
Martina Opfermann-Kersten
Telefon: 0561/785-16183
kommunikation@svlfg.de

vdek NRW
Christian Breidenbach
Telefon: 0211 38410-15
Christian.Breidenbach@vdek.com