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“Gesetzliche Krankenkassen sollen künstliche Befruchtung wieder bezahlen”

Thema künstliche Befruchtung im Bundesrat

Hannover – “Wir können es uns nicht leisten, auf die Geburt von Kindern zu verzichten. Jede einzelne zählt. Gesellschaftliches Ziel muss sein, die Chancen auf die Geburt eines Kindes zu vergrößern. Die Realisierung des Kinderwunschs darf aber nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen”, sagte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann vor der an diesem Freitag im Bundesrat anstehenden Debatte über die künstliche Befruchtung. Sie fordert: “Die Gesetzlichen Krankenkassen müssen die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung wieder voll übernehmen.”

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde der Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung eingeschränkt. Seit dem 1. Januar 2004 werden statt vier nur noch drei Behandlungsversuche übernommen. Bei diesen drei Versuchen haben Versicherte darüber hinaus einen Eigenanteil in Höhe von 50 Prozent der Kosten zu tragen.

“Familienpolitik ist mehr als Elterngeld, Kinderkrippen und Kindergärten. Familienpolitik muss bereits dort ansetzen, wo es um die Frage geht, ob ein Kind zur Welt kommen darf”, so die Argumente von Ross-Luttmann. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz sei genau das Gegenteil erreicht worden. “Seit der Einführung des Modernisierungsgesetzes ist die Zahl der Kinder, die mit Hilfe künstlicher Befruchtung geboren worden sind, um etwa die Hälfte zurückgegangen. Die Ursache für diesen Rückgang ist überwiegend in der enormen finanziellen Belastung der Eltern zu sehen”, betont die Ministerin.

Ross-Luttmann fordert den Bundesgesetzgeber daher auf, die Änderungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz zurückzunehmen. Versicherte sollten – wenn überhaupt – lediglich beim vierten Versuch 25 Prozent der Kosten zahlen.