Berlin – Erstmals haben alle Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gemeinsam mit dem Hersteller von Hüftendoprothesensystemen DePuy eine Vereinbarung geschlossen, durch die die Kostenerstattung in Folge eines Produktrückrufes vereinfacht wird. Der Produktrückruf war nötig geworden, nachdem unter anderem in England beobachtet worden war, dass bestimmte ASR-Hüftgelenksysteme von DePuy gehäuft zu Wechseloperationen geführt haben. DePuy nahm seine ASR-Hüftgelenke daraufhin im August 2010 vom Markt.
Der amerikanische Mutterkonzern von DePuy, Johnson & Johnson, hat schriftlich erklärt, dass der Konzern den Vorgang ernst nimmt und bekräftigt, dass DePuy in der Lage sein wird, den durch den Produktrückruf entstandenen Verpflichtungen nachzukommen.
Über diese Vereinbarung hinaus unterstützen gesetzliche Krankenkassen betroffene Patienten dabei, ihre Patientenrechte wahrzunehmen. Die Krankenkassen bedauern allerdings, dass es in Deutschland bei Medizinprodukten noch immer nicht die Sicherheitsstandards gibt, die beispielsweise in der Automobilindustrie bei Rückrufen angewendet werden. Hier ist der deutsche Gesetzgeber gefragt. Die gesetzlichen Krankenkassen fordern, dass die Medizinproduktesicherheit zum Wohle der Patienten weiter verbessert wird. Dies gilt insbesondere für Zulassungsstudien und Produktbeobachtungen nach Markteinführung. Denn eine hohe Sicherheit von Medizinprodukten ist ein wirksamer, für die Patienten erlebbarer Patientenschutz und stärkt die Patientenrechte.