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Gesetzentwurf muss grundlegend überarbeitet werden

Anhörung zum Gewebegesetz:

Berlin – Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gewebegesetz erklärt Dr. Harald Terpe MdB:

Die Anhörung hat gezeigt: Der Gesetzentwurf muss grundlegend überarbeitet werden. Sollte er unverändert verabschiedet werden, sind einer Kommerzialisierung menschlicher Gewebe Tür und Tor geöffnet. Die Bundesregierung behauptet, ein allgemeines Handelsverbot für Organe und Gewebe zu schaffen. Sie verschweigt dabei, dass sie über einen Umweg Gewebe wieder von diesem Handelsverbot ausnimmt. Menschliche Gewebe werden damit zur Handelsware. Es ist auch keineswegs sichergestellt, dass immer diejenigen Patientinnen und Patienten, bei denen es medizinisch dringlich ist, zuerst mit dem notwendigen Gewebe versorgt werden. So wichtig und überfällig die gesetzliche Regelung der Gewebespende auch ist: Der Gesetzentwurf schafft unnötige bürokratische Hürden, deren Kosten voraussichtlich die Patientinnen und Patienten tragen müssen, ohne dass diese ausreichend vor den Folgen dieser Kommerzialisierung geschützt werden.