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Gesetz zum Nichtraucherschutz vom Kabinett beschlossen

“Aufatmen” in Bundesbehörden und öffentlichen Verkehrsmitteln

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines “Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens” beschlossen. Die Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer haben den Gesetzentwurf gemeinsam vorgelegt. Er beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen. Das Gesetz sieht ferner eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor. Die Altersgrenze für den Kauf und Konsum von Tabakwaren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Bundesministerin Ulla Schmidt erklärt: “Passivrauchen ist keine Lappalie, sondern ein gravierendes Gesundheitsrisiko. Tabakrauch ist zum bedeutendsten Schadstoff in Innenräumen geworden. Die Bundesregierung schöpft mit diesem Gesetz ihren Kompetenzbereich aus. Die Beschäftigten in Bundesbehörden und die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs können ‘aufatmen’ – sie erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf den Schutz vor Passivrauchen. Wir bekommen damit einen erheblich verbesserten Nichtraucherschutz. Besonders freue ich mich, dass wir auch eine Verbesserung des Jugendschutzes erreicht haben: Zigaretten haben in den Händen von Minderjährigen nichts zu suchen.”

Bundesminister Horst Seehofer erklärt: “Wir als Bund haben in kurzer Zeit zu klaren gesetzlichen Regelungen gefunden, die über freiwillige Vereinbarungen nicht zu erreichen waren. Auch die Gespräche mit den Ländern aus der letzten Woche stimmen mich in dieser Beziehung überaus optimistisch. Ich freue mich, dass der Nichtraucherschutz in unserem Verantwortungsbereich endlich Vorfahrt hat und wir innereuropäisch zur Spitze im Nichtraucherschutz aufschließen. Der Zwang zum Passivrauchen ist kein Kavaliersdelikt! Es ist nicht nur sehr lästig, es kann auch die Gesundheit kosten. Ein einheitlicher Nichtraucherschutz in Deutschland kommt deshalb allen Bürgern zugute, besonders auch Kindern und Jugendlichen, für die wir eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion haben.”

Zu den öffentlichen Einrichtungen der Bundesverwaltung, die von dem grundsätzlichen Rauchverbot betroffen sein werden, gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Insgesamt handelt es sich um etwa 450 Behörden und Einrichtungen.

Das grundsätzliche Rauchverbot im Personenverkehr betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Luft, zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße, Taxis eingeschlossen.

Sofern eine ausreichenden Zahl von Räumen vorhanden ist, können gesonderte Räume und entsprechende räumliche Einheiten in Verkehrsmitteln für Raucherinnen und Raucher vorgesehen werden.

Die Arbeitsstättenverordnung wird durch folgenden Satz erweitert: “Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.”

Es ist geplant, dass das Gesetz am 1. September 2007 in Kraft tritt.