Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehler-Statistik 2010 durch die Bundesärztekammer erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention:
Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind eine wichtige Hilfe für Patientinnen und Patienten nach einem Behandlungsfehler. Da aber nur gut ein Viertel der vermuteten Arzthaftungsfälle über diese Stellen erreicht werden, sind sie nur ein Baustein. Darüber hinaus müssen die individuellen Patientenrechte nach einem Behandlungsfehler substanziell verbessert und weiterentwickelt werden. Geschädigte Patientinnen und Patienten müssen eine Möglichkeit erhalten, vor Gericht mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Behandlungsfehler klagen zu können.