Bayern weitet das Vorgehen gegen Arzneimittelengpässe aus und erleichtert den Import von salbutamolhaltigen Arzneimitteln. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Donnerstag in München hingewiesen. Diese Arzneimittel werden zum Beispiel für die Behandlung von Asthma und chronischen Lungenerkrankungen eingesetzt.
Die Ministerin betonte: „Für Bayern hat die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln höchste Priorität. Nachdem der Bund die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, haben wir sofort ermöglicht, dass salbutamolhaltige Arzneimittel leichter importiert werden können.“
Gerlach forderte zugleich die Bundesregierung auf, endlich umfassende und wirksame Schritte gegen die Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung zu ergreifen. Denn die Zuständigkeit für den Erlass notwendiger Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere Arzneimittelversorgung und zur Stärkung des Pharmastandorts liegt neben der EU beim Bund.
Die Ministerin erläuterte: „Die Arzneimittelknappheit besteht auch in weiteren Bereichen, wie zum Beispiel bei Antibiotika und Antidiabetika. Die bislang von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen waren zu zögerlich. So war der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach im September 2023 präsentierte ‚5-Punkte-Plan zur Sicherung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln im Herbst/Winter 2023/24‘ weitestgehend Symbolpolitik.“
Gerlach kritisierte auch die vom Bundeskabinett Ende des Jahres 2023 beschlossene Pharmastrategie: „Das Strategiepapier der Bundesregierung enthält zwar einige gute Ansätze, aber es reicht insbesondere nicht aus, um die Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln wieder nach Deutschland zurückzuholen. Die Rahmenbedingungen machen Deutschland immer unattraktiver für Produktion, aber auch für Forschung und Entwicklung. Deshalb muss die Bundesregierung konsequenter handeln, als es das neue Konzept vorsieht.“
Salbutamol wird zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen eingesetzt, die lebensbedrohliche Verläufe nehmen können. Beispiele sind Bronchialasthma oder chronische Lungenerkrankungen (COPD). Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit nicht zur Verfügung.
Mit der Feststellung eines Versorgungsmangels an salbutamolhaltigen Arzneimitteln in inhalativer Darreichungsform auf Bundesebene am 27.12.2023 wurde es den zuständigen Landesbehörden ermöglicht, im Einzelfall ein befristetes Abweichen von Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu gestatten. Noch am selben Tag hat das bayerische Gesundheitsministerium die zuständigen Regierungen von Oberbayern und von Oberfranken gebeten, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen.
Apotheken in Bayern haben somit nun die Möglichkeit, salbutamolhaltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform unter erleichterten Rahmenbedingungen zu importieren, die bei uns eigentlich nicht zugelassen oder registriert sind. Mit Hilfe dieser importierten Arzneimittel können die Patientinnen und Patienten in Bayern dann weiterhin gut medizinisch versorgt werden.
Die Ministerin ergänzte: „Klar ist aber auch: Wir machen keine Experimente mit der Gesundheit unserer Bürger! In dem Staat, aus dem die Arzneimittel importiert werden, müssen diese rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen.“
Gerlach unterstrich: „Bereits im vergangenen Mai hat Bayern dem Großhandel und Apotheken mittels Allgemeinverfügung befristet gestattet, Antibiotikasäfte für Kinder aus Ländern zu importieren, in denen diese offiziell zugelassen sind. Um eine sichere Arzneimittelversorgung in Bayern zu gewährleisten, haben wir zudem die bayerische Task-Force Arzneimittelversorgung bereits im November 2022 mit allen wichtigen Akteuren aus diesem Bereich gegründet. Mit allen Beteiligten haben wir notwendige Verbesserungen der Rahmenbedingungen der Arzneimittelversorgung identifiziert und Maßnahmen beschlossen, soweit dafür in Bayern eine Zuständigkeit besteht.“
Die Task-Force tagt weiterhin regelmäßig, um die aktuellen Entwicklungen zu beobachten und gemeinsam weitere Lösungen zu erarbeiten. Zuletzt war dies am 15. Dezember vergangenen Jahres.