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Gerichtsurteil Weckruf für Bund – Experiment mit ungewissem Ausgang für den Verbraucherschutz droht

Bernhard:

München – Als einen Weckruf für den Bund wertete Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Bestell- und Abholservice für Arzneimittel auf Rezept in Drogerie-Märkten zuzulassen. Bernhard forderte den Bund auf, umgehend tätig zu werden, da sonst die Versorgung mit Arzneimitteln zu einem Experiment mit ungewissem Ausgang wird. Bernhard: “Der gesetzliche Auftrag der Apotheken ist, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln rund um die Uhr sicherzustellen.” Dies beinhaltet neben der fachkundigen Beratung auch den Nachtdienst und die Herstellung von individuellen Rezepturen. “Das System der dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlichen Apotheken hat sich bewährt. Rein wirtschaftlich ausgerichtete Rosinenpickerei gefährdet dieses sichere und qualitativ hochwertige System der Arzneimittelversorgung”, so Bernhard.

Der seit 2004 in Deutschland zugelassene Arzneimittelversandhandel wird zunehmend für rein wirtschaftliche Interessen missbraucht. “Ich erwarte von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, dass sie die Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln unterbindet: Verschreibungspflichtige Arzneimittel gehören nicht in den Versandhandel und für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel braucht es klare Regelungen zum Schutz der Patienten und Verbraucher”, so Bernhard. Zudem schütze die persönliche und individuelle Beratung, wie sie die Präsenzapotheken bieten, vor Fehlern durch ‘Eigentherapie’ oder Gefahren beim Bezug von Arzneimitteln via Internet. So müssen beispielsweise Schwangere beim Kauf von bestimmten Schmerzmitteln darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese bei Schwangerschaft problematisch sein können. Arzneimittel, die über Internet vertrieben werden, stammen häufig aus dubiosen Quellen und stellen nicht selten gefährliche Fälschungen dar.