Düsseldorf – Nachdem der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent im nächsten Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung nun fast beschlossene Sache ist, sollten Versicherte erst mal abwarten und sich nicht kurz vor Toresschluss an eine neue Kasse binden. Dazu rät die Verbraucherzentrale NRW: Jetzt noch in eine günstige Kasse zu wechseln, macht keinen Sinn, weil man sich für 18 Monate an die neue Versicherung bindet. Gesetzliche Versicherte sollten sich erst im ersten Quartal 2009 neu orientieren.
Wichtige Ausnahme: Wer als Selbstständiger freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert ist, muss sich zum Jahresende um seine Krankenversicherung kümmern, sonst verliert er seinen Schutz, warnt die Verbraucherzentrale NRW: Denn das Krankengeld, das einige Kassen auch Selbstständigen im Bedarfsfall zahlen, wird im Zuge der Gesundheitsreform zum Ende des Jahres gestrichen. Stattdessen müssen die gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versicherten Freiberuflern einen Wahltarif Krankengeld anbieten. Neue Tarife und möglicherweise abweichende Konditionen sind jedoch noch nicht bekannt. Zudem ist die Wahloption mit einer dreijährigen Bindung an die Kasse verknüpft. Da das Krankengeld im Ernstfall hilft, die Existenz zu sichern, rät die Verbraucherzentrale NRW dringend zu raschem Handeln: Alternativ zum Wahltarif kann der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein. Selbstständige sollten hierzu Angebote verschiedener gesetzlicher Kassen, aber auch privater Krankenversicherungen prüfen.
Alle Versicherten müssen nach Einführung des so genannten Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009 einen einheitlichen Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Für Mitglieder von Kassen, die derzeit einen Beitragssatz unter 15,5 Prozent erheben, wird es teilweise erheblich teurer. Nur wenige Versicherte, die jetzt einen hohen Beitragssatz zahlen, werden zum ersten Januar entlastet. Für viele Versicherte wird die Krankenversicherung zudem teurer, wenn die Kassen mit dem ihnen zugeteilten Geld nicht auskommen. Dann können sie einen Zusatzbeitrag von den Versicherten erheben, der maximal ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten beträgt, so die Verbraucherzentrale NRW. Alternativ können Kassenmitglieder auch mit einer zusätzlichen Pauschale von bis zu 8acht Euro zur Kasse gebeten werden. Verlangen Krankenkassen künftig einen Zusatzbeitrag, können Versicherte jedoch ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und die Kasse wechseln, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Schreibt eine Kasse dagegen schwarze Zahlen, kann der Gewinn künftig auch als Prämie an die Mitglieder ausgezahlt werden.
Momentan gibt es laut Verbraucherzentrale NRW jedoch noch keine verlässliche Prognose, wie sich die Situation der gesetzlichen Krankenkassen entwickeln wird: Die Kassen erhalten voraussichtlich erst im November konkrete Zahlen zu den Zuteilungen aus dem Gesundheitsfonds. Erst ab dann können sie kalkulieren. Grund ist die Einführung des so genannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. Dahinter verbirgt sich ein komplizierter Verteilungsschlüssel, durch den die Krankenkassen für kranke Versicherte mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds bekommen sollen als für gesunde Mitglieder.
Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen gibts es im Internet unter http://www.vz-nrw.de oder bei den 17 lokalen Gesundheitsberatungen der Verbraucherzentrale NRW. Diese bieten vor Ort auch eine unabhängige Beratung zum Krankenkassenwechsel. Adressen und Kosten unter http://www.vz-nrw.de
Ansprechpartner für die Redaktion: Kai Vogel, Tel: (02 11) 38 09 – 445