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Geplanter Ausbau der Krebsvorsorge von fraglichem Nutzen

Pressemitteilung

Berlin – Zu den Plänen zur Umsetzung des Krebsplans erklären Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte, und Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik:Die Zweifel der Krankenkassen am erweiterten Einladungswesen zur Krebsvorsorge sind berechtigt: Offen ist, ob die Teilnahmequoten dadurch signifikant erhöht werden können. Offen ist ebenfalls, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt werden können und die sensiblen Patientendaten ausreichend geschützt werden. Falls die Befunde der Patientinnen und Patienten nicht einbezogen werden, würden auch bereits Erkrankte angeschrieben. Die Aussortierung von Versicherten, die nicht wieder eingeladen werden wollen, bedeutet einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, Versicherte gegen ihren Willen weiter einzuladen, bedeutet hingegen den Patientenwillen zu missachten. Zu hinterfragen ist auch, warum die private Krankenversicherung nur auf freiwilliger Basis an der Finanzierung beteiligt wird. Bei allen offenen Fragen steht nur eines von vornherein fest: Diejenigen, die ohnehin selten zum Arzt gehen und Arztbesuche beispielsweise aufgrund der Praxisgebühr möglichst vermeiden, werden auch durch das Einladungswesen nicht erreicht.

Einen Fortschritt sehen wir, wenn bei Screeningprogrammen zunehmend medizinische Kriterien den Ausschlag für eine Teilnahme geben und nicht mehr an starren Altersgrenzen festgehalten wird. Ein Einladungsmodell für Krebsvorsorgeuntersuchungen muss allerdings weitere wichtige Voraussetzungen erfüllen. So muss der mögliche Nutzenzugewinn nach der Risikoabwägung für die Teilnehmenden deutlich positiv sein. Das ist jedoch beim Darmkrebsscreening nicht uneingeschränkt der Fall, so ist der Test auf okkultes Blut wenig valide und eine Darmspiegelung im Einzelfall mit zum Teil erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Es kommt regelmäßig zu Überdiagnosen und in der Folge zu unnötigen Eingriffen, das heißt wir haben es stets mit einem Risikotausch zu tun. Dem Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung und dem Recht auf Nichtwissen sind auch aus diesem Grunde höchste Priorität einzuräumen. Die Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme darf nicht unter Druck stattfinden, und eine Nichtteilnahme darf auch nicht mit finanziellen Nachteilen verbunden sein. Vorsorgeangebote müssen zielgenau sein. Eingeladen werden sollte nicht zu einer Früherkennungsuntersuchung, sondern zu einem ärztlichen Beratungsgespräch über Chancen und Risiken einer solchen Untersuchung.

Von größerer Bedeutung als ein neues Einladungswesen zu installieren, ist es, einheitliche Qualitätsstandards für klinische wie für epidemiologische Krebsregister festzulegen und für die Umsetzung Sorge zu tragen.