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Geplante Abstimmung über Gesetz zur Neuregelung der Suizidhilfe im Hauruckverfahren ist ein Skandal und ein Zeugnis technokratischer Kälte

Pressemitteilung

Berlin – Am 6. Juli 2023 wird im Deutschen Bundestag kurz vor der Sommerpause über eine Neuregelung des assistierten Suizids in zweiter und dritter Lesung beraten und abgestimmt. Für die Debatte mit namentlicher Abstimmung waren ursprünglich laut Tagesordnung 105 Minuten vorgesehen bzw. wurde nun kurzfristig verlängert auf 180 Minuten.

„Eine gründliche Befassung des Parlaments mit dieser zentralen Frage des gesellschaftlichen Lebens ist in einer solchen Hauruckaktion gar nicht möglich, zumal der fast schrankenlose Gesetzentwurf von Helling-Plahr, Künast und andere erst vor kurzem zusammengestellt worden ist, um gegen den restriktiveren Entwurf von Castellucci et al. bestehen zu können“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender von Ärzte für das Leben e.V.

„Deshalb haben auch viele Experten und Fachgremien wie etwa die Bundesärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und das Nationale Suizidpräventionsprogramm davor gewarnt, die gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe übereilt und ohne ausführliche Debatte durch den Deutschen Bundestag zu bringen. Der ehemalige Vorsitzender der Deutschen Ethikrates Peter Dabrock fordert sogar, ganz auf ein Sterbehilfe-Gesetz zu verzichten“, so Cullen weiter.

„Die Selbsttötung eines Menschen ist keine Lappalie, deren Regelung „kurz vor der Sommerpause“ vom Gesetzgeber rasch zu erledigen ist, sondern für den Betroffenen und sein Umfeld eine Katastrophe, die es unter allen Umständen zu vermeiden gilt. Besonders wichtig wäre es, vor allem die Verbesserung der Palliativversorgung und die Suizidprävention in den Blick zu nehmen. Lediglich 17 Prozent der deutschen Kliniken verfügen beispielsweise über eine Palliativstation. Es fehlen außerdem Hospize, mobile palliative Teams und vieles mehr, um Menschen angemessen zu versorgen und zu begleiten.

Die Legalisierung des assistierten Suizids wird zu seiner Normalisierung in der Gesellschaft führen. Für die betroffenen Menschen, die in besonders schwierigen Lebenssituationen sind, ist dies das völlig falsche Signal. Der assistierte Suizid bietet ihnen keine Lösung an, sondern ihren Tod. Statt menschenwürdiger, zuwendender Versorgung bis an das Lebensende, statt Unterstützung, um aus ihrer Situation herauszukommen, wird ihnen die Beendigung ihres Lebens angeboten. Die angebliche Autonomie, die mit Begriffen wie Freitod und Bilanzsuizid hantiert, existiert in der Lebenswirklichkeit nicht, wie die Suizidforschung vielfach nachweist.

In Folge dieser Entwicklungen wird der Druck – auch der finanzielle – auf Menschen in dieser Situation steigen, sich dem Leben ein Ende zu setzen, wie die Erfahrungen aus den Niederlanden, dem US-Bundesstaat Oregon und Kanada zeigen. Von einer freien und autonomen Entscheidung kann hier in vielen Fällen keine Rede mehr sein.

Ein humaner Staat wird alles dafür tun, den Suizid durch die Unterstützung engagierter Angehöriger, durch lebensbejahende Angebote und individuelle Hilfe zu verhindern. Er wird niemals etwas tun, um die Tötung von Menschen zu billigen und zu fördern.

In dieser Frage so vorzugehen ist unmoralisch und für die betroffenen Menschen entwürdigend. Die Geringschätzung menschlichen Lebens und die technokratische Kälte gegenüber menschlichem Leid, die in dieser Vorgehensweise im Bundestag sichtbar werden, verschlagen selbst mir, der in Sachen Lebensrecht manches gewohnt ist, schier den Atem“, so Cullen.