Berlin – Zum Koalitionskompromiss zum Gentechnik-Gesetz und zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen:
Der am gestrigen Abend zwischen Vertretern der Unionsfraktion und der SPD nach langen Verhandlungen gefundene Kompromiss zum Gentechnikgesetz muss differenziert interpretiert werden.
Wir kritisieren den Gesetz-Entwurf nach wie vor als eine eindeutige Verschlechterung des jetzigen Gentechnik-Gesetzes zu Gunsten der Agro-Industrie und zu Lasten von Umwelt, Verbraucher und gentechnikfreier Produktion. Minister Seehofer und die Regierungskoalitionen versuchen derzeit, auf den vom Gentechnik-Gesetz eigentlich unablässigen Teilaspekt der “ohne Gentechnik”-Kennzeichnung zu lenken. Damit soll den gentechnikfrei produzierenden Landwirten und der Öffentlichkeit die bittere Pille “Verschlechterung des Gentechnik-Gesetzes und Vorantreiben der Gentechnik-Anbausaison 2008” versüßt werden. Seehofer erweckt gerne den Anschein, als wäre er gentechnikkritisch, dabei rollt er systematisch der Agro-Gentechnik den roten Teppich aus. Während Frankreich zu Recht die Notbremse zieht und den MON810-Mais verbieten will, lässt Seehofer den Anbau von MON810-Mais zu und treibt die Anbauzulassung für die BASF-Gen-Kartoffeln voran. Trotz Ankündigungen hat die SPD nur kleinere Schönheitskorrekturen an der schlechten Regierungsvorlage erreicht.
Zufriedenstellend ist, dass Seehofer, wie bereits im vergangen Jahr angekündigt, die “ohne Gentechnik”-Kennzeichungsregelungen aus der Neuartigen Lebensmittelverordnung (NLV) in das Durchführungsgesetz übernehmen wird. Dies ist eine schon lange notwendige und überfällige Anpassung an das EU-Gentechnikrecht. Denn 2003 wurden aus der EU-Novel-Food-Verordnung die Gentechnik-Aspekte herausgenommen und in eigenen EU-Verordnungen geregelt. Diese Veränderung des Durchführungsgesetzes schafft (anders als die Novelle des Gentechnik-Gesetzes) mehr Rechtssicherheit für diejenigen, die das Label “ohne Gentechnik” nutzen wollen. Denn die alte NLV -von Seehofer in seiner Zeit als Gesundheitsminister geschaffen – geht an der Praxis vorbei und basiert zudem noch auf einen EU-Recht, das es in dieser Form heute nicht mehr gibt.
Wir fordern schon seit Jahren, dass die EU-Kennzeichnungslücke für tierische Produkte geschlossen wird und die Verwendung von GVO Futtermitteln obligatorisch zur Kennzeichnung führt. Die Schließung dieser Kennzeichnungslücke auf EU-Ebene wäre die beste Lösung um sicherzustellen, dass Verbraucher eine echte Wahlfreiheit zwischen GVO-freien und GVO-Lebensmitteln haben und der Markt für GVO-freie Lebensmittel weiter gestärkt wird. Es ist aber nicht abzusehen, dass sich diese Änderung in absehbarer Zeit auf EU-Ebene durchsetzen lassen wird. Des Weiteren ist die Verbesserung der Kennzeichnung “ohne Gentechnik” ein Schritt in die richtige Richtung.