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Genitalverstümmelung: Staat darf keine Menschenrechtsverletzung dulden

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Berlin – Zur gestrigen Anhörung im Bundestag “Bekämpfung von Genitalverstümmelungen” erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

In der Anhörung zu den Anträgen “Bekämpfung von Genitalverstümmelungen” haben die Expertinnen übereinstimmend die grünen Forderungen bestätigt.

Alle Sachverständigen unterstützten unsere Forderung, Genitalverstümmelung ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die bisherige Strafbarkeit als Körperverletzung reicht nicht aus. Diese schwere Menschenrechtsverletzung kann nicht mit einer Ohrfeige oder Schubsen gleichgesetzt werden. Genitalverstümmelung verletzt das Grundrecht auf Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung. Daher muss sie als schwere Körperverletzung geahndet werden. Damit setzen wir ein klares Signal, dass der Staat diese Praktik nicht duldet.

Das Strafrecht allein reicht aber nicht aus. Das Wissen über das Verbot muss auch in die entsprechenden Migrantinnen- und Mirgranten-Communities getragen werden. Dies und die Aufklärung über die schweren Beeinträchtigungen von Sexualität und Gesundheit können nach Meinung der Expertinnen bereits viele Eltern von ihrem Vorhaben abbringen. Voraussetzung ist, dass es mit Sensibilität vorgetragen wird. Die Praktik ist zu bekämpfen, nicht die Menschen.

Dringend notwendig sind flächendeckende Fortbildungen für Strafverfolgungsbehörden und Polizei, aber auch für Jugendämter und Lehrpersonal. Im Rahmen eines nationalen Aktionsplanes muss die Bundesregierung dies mit den Ländern koordinieren. Notwendig ist auch, dass das Thema Eingang in die Lehrpläne des Medizinstudiums findet. Wir brauchen mehr Forschung, damit wir genauere Kenntnis über konkrete Zahlen, Vorgehensweisen und sinnvolle Gegenstrategien erlangen. Und schließlich muss die Bundesregierung sicherstellen, dass Länder, in denen Genitalverstümmelung stattfindet, nicht als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden dürfen. Ghana und Senegal müssen demnach aus den Asylverfahrenslisten gestrichen werden.