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Generika-Rabattverträge: Ab 1. März 2010 neue zuzahlungsfreie Medikamente für 7,3 Millionen Versicherte

spectrum|K sorgt für erfolgreichen Start der Rabattverträge bei 80 Krankenkassen

Berlin – „Ab heute müssen über 7,3 Millionen Versicherte bei etlichen Medikamenten keine Zuzahlungen mehr leisten“, so Ingo Werner, Geschäftsführer bei spectrum|K. Die entsprechenden Rabattverträge für rund 1.760 Präparate treten zum 1. März 2010 in Kraft. spectrum|K hatte diese im Auftrag von 80 Krankenkassen ausgeschrieben und nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit insgesamt 37 Herstellern abgeschlossen.

„Dies ist eine gute Nachricht für Versicherte und ihre Krankenkassen“, resümiert Werner. Versicherte der beteiligten Kassen profitieren gleich mehrfach: • Die Medikamentenversorgung erfolgt frei von Zuzahlungen. • Patient, Arzt und Apotheker können aus bis zu vier austauschbaren Arzneimitteln wählen. • Individuelle Kriterien sind dabei die Patientenpräferenz, medizinische, wirtschaftliche und pharmazeutische Kriterien. • Eine hohe Versorgungskontinuität und -qualität bleibt gewährleistet.

Darüber hinaus werden wesentliche Aspekte der Patienten- und Verbraucherorientierung bei der Umsetzung der Rabattverträge besonders betont: „Patienten, Ärzte und Apotheker müssen sich nicht alle paar Monate auf neue Medikamente einstellen, vielmehr ist die Laufzeit der vertraglichen Regeln mit bis zu vier Jahren und mindestens zwei Jahren vorbildhaft“, so Werner. Damit die Apotheker über die Wirtschaftlichkeit umfassend informiert sind, wurde diesen vorab schriftlich die Rangfolge der Gewinner mitgeteilt. Auch sind Indikationen, bei denen ein Austausch in der Apotheke aus Versorgungssicht kritisch ist (z.B. Epilepsie, Parkinson, Mittel zur Hemmung der Blutgerinnung oder Betäubungsmittel), bewusst nicht Gegenstand der Ausschreibung und daraus resultierender Rabattverträge.

Die Konzeption der Arzneimittelausschreibung orientiert sich an der Verordnungspraxis und verlangte von den Herstellern exakt vorgegebene Packungsgrößen, anstatt hier keine Größenvorgaben zu machen oder auf Problemreferenzgrößen (N1 bzw. N3) zurückzugreifen.

Mit diesen Details ihrer Generika-Rabattverträge greift spectrum|K wesentliche Punkte auf, die auch Experten der Arzneimittel- und Versorgungsforschung von den Vertragspartnern und Gesetzgeber fordern. Lesen Sie diesbezüglich bitte auch das Interview mit Prof. Dr. Gerd Glaeske, Mitglied des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen und Leiter der Abteilung Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung an der Universität Bremen. Den vollständigen Text finden Sie als Download unter http://www.spectrumk.de.