Berlin – Zu den heutigen Presseberichten, die Bundesregierung erwäge bei der anstehenden Reform der Pflegeversicherung eine zusätzliche Belastung der privat Pflegeversicherten, erklärt der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) Volker Leienbach:
“Die privat Pflegeversicherten zu Ausgleichszahlungen für die chronisch defizitäre umlagefinanzierte soziale Pflegerversicherung (SPV) heranziehen zu wollen, bedeutete nicht nur einen klaren Verfassungsverstoß. Es würde auch die strukturellen Probleme der SPV nicht lösen – zumal die geplanten Mehreinnahmen für die SPV ja offensichtlich bereits zu einem großen Teil für eine Ausweitung der Pflegeleistungen verplant sind. Was bliebe, wäre die Zerstörung eines gesunden, generationengerecht im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten privaten Sicherungssystems (PPV) auf der einen und die Ausweitung eines die jungen Generationen belastenden umlagefinanzierten gesetzlichen Sicherungssystems auf der anderen Seite. Dies bedeutete nicht mehr, sondern weniger Solidarität.
Schon heute zahlen die privat Pflegeversicherten im Durchschnitt deutlich höhere Prämien als die gesetzlich Pflegeversicherten, indem sie für das mit dem Alter steigende Pflegerisiko Alterungsrückstellungen aufbauen. Von ihnen zu verlangen, zusätzlich noch die fehlende demografische Vorsorge in der sozialen Pflegeversicherung auszugleichen, wäre rechtlich nicht möglich, ordnungspolitisch verfehlt und würde Privatversicherte – von denen viele unterdurchschnittliche und durchschnittliche Einkommen beziehen – überfordern. Die Reform kann doch nicht darin bestehen, diejenigen zu bestrafen, die bereits Vorsorge betrieben haben. Geradezu abstrus ist es, bei im Durchschnitt hohen Beitragszahlungen der Privatversicherten und bei Gesamteinnahmen in der PKV von 1,9 Mrd. Euro zusätzliche 900 Millionen Euro Finanzierungsbeiträge der Privatversicherten zu erwarten. Dies entspräche einer Beitragserhöhung von rd. 50 Prozent!
Wir brauchen nicht Ideologie, wir brauchen keine Gleichmacherei im Schlechten, sondern eine Reform, die generationengerecht angelegt ist. D.h., die Große Koalition sollte mit Weitblick und Mut den Weg in eine kapitalgedeckt finanzierte Pflegeversicherung gehen. Dabei darf Kapitaldeckung nie im staatlichen Einflussbereich stattfinden. Alle Erfahrungen zeigen, dass zweckgebunden gedachte Rücklagen von der Politik zweckentfremdet verwendet werden.
Kapitaldeckung muss dort stattfinden, wo Zugriffssicherheit, die Erfahrung und die zwingende Verknüpfung mit dem Leistungsgeschehen gegeben sind: In der privaten Pflegeversicherung, einem gesunden, solide finanzierten, zukunftsfesten Sicherungssystem. Es darf nicht sein, dass die SPD über die Reform der Pflegeversicherung das erreicht, was die Union bei der Gesundheitsreform verhindern konnte – eine leistungsfeindliche, die nachwachsenden Generationen belastende Bürgerzwangsversicherung.”