Berlin – Zu den heute im Bundeskabinett vorgelegten Eckpunkten für ein Gendiagnostikgesetz erklärt der Gesundheitsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Konrad SCHILY:
Die FDP wird den Gesetzentwurf daran messen, ob sich die Grundsätze zum Schutz der Menschen darin entsprechend widerspiegeln.
In der Debatte zur Einbringung des Gendiagnostikgesetzes bestand weitgehend Übereinstimmung zwischen den Fraktionen, dass die Bürgerinnen und Bürger vor unzumutbaren Zugriffen auf ihren Gencode seitens Versicherungen, Krankenkassen, Arbeitgebern – auch im öffentlichen Dienst – geschützt werden müssen. Auch bezüglich der Forschung wurde die Verschlüsselung der Personendaten zum Schutz verabredet. Es besteht seitens der Patienten ein Recht auf Nichterfahren – zum Beispiel bei Erbkrankheiten. Bei der Umsetzung gilt, dass nur das, was freiwillig nicht befriedigend gelöst worden ist, einer gesetzlichen Regelung bedarf.