Hamburg/Berlin – Medizinische Leistungen müssen frei zugänglich und Behandlungsverträge gesetzlich geregelt sein. Zudem benötigen Patientinnen und Patienten ein Anrecht auf verständliche und umfassende Informationen zur richtigen Arztwahl. Dies sind nur drei der Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz, auf die sich die Landes-Gesundheitsministerinnen und -minister bzw. Gesundheitssenatorinnen und -senatoren aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen unter der Federführung Hamburgs verständigt haben.
Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen zur Vorstellung der Eckpunkte
am Freitag, 18. November, um 10:00 Uhr, durch
Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg,
und
Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen,
in der Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Jägerstraße 1, 10117 Berlin.
Um eine formlose Anmeldung – per E-Mail an pressestelle@bgv.hamburg.de – zum Pressetermin an das Pressereferat der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, bis zum 16. November, 18 Uhr, wird gebeten.