Potsdam – Die Sicherstellung der flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg bleibt Schwerpunkt der Gesundheitspolitik der Landesregierung. “Die Brandenburgerinnen und Brandenburger sollen sicher sein, dass sie eine gute Infrastruktur aus ambulanten Arztpraxen und Krankenhäusern vorfinden, wenn Hilfe erforderlich ist. Dieses Problem ist hochkomplex und nur im Zusammenspiel aller Akteure zu gewährleisten”, machte Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) heute auf einem Spitzengespräch in Potsdam deutlich. “Ich bin froh, dass es in Brandenburg bereits eine gute Zusammenarbeit mit allen in diesem Bereich Verantwortlichen gibt”, so Tack. “Mit Blick auf das geplante Versorgungsstrukturgesetz ist diese Zusammenarbeit mehr denn je notwendig.”
Als feste Säule in dieser Zusammenarbeit haben sich die Spitzengespräche mit Vertretern aller im Brandenburger Gesundheitswesen tätigen Kassen, Kammern, Vereinigungen und Gesellschaften etabliert, zu denen die Gesundheitsministerin regelmäßig einlädt. Auf dem heutigen Treffen standen das geplante Versorgungsstrukturgesetz und die damit verbundenen Fragen zur Ausgestaltung eines gemeinsamen Landesgremiums im Mittelpunkt.
Wenn das Gesetz am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, können die Länder auf Landesebene ein gemeinsames Gremium zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen bilden, das Handlungsempfehlungen abgeben kann.
“In und mit diesem Gremium können und wollen wir weder die Krankenhausplanung noch die ambulante Bedarfsplanung ersetzen, aber wir wollen eine qualifizierte sektorenübergreifende Gesamtschau ermöglichen, regionale Fragen in den Fokus nehmen und die dafür passenden Lösungen entwickeln und den Austausch über gute Modellprojekte fördern”, so Gesundheitsministerin Tack.
Die Gesprächsteilnehmer kamen überein, ein solches Gremium zu bilden. Darin sollen neben dem Land, die Kassenärztlichen Vereinigung, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft gemeinsam vertreten sein. Weitere Beteiligte, wie z.B. Patientenorganisationen, Landesärztekammer, andere Sozialleistungsträger, Vertreter betroffener Kommunen oder Berufsverbände können nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen hinzugezogen werden.