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Gemeinsame Maskenverteilaktion von Land und Kommunen gestartet
Garg: Schutz vulnerabler Bereiche im Fokus

Medien-Information

Kiel – Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stationären Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe, der ambulanten Pflegedienste, der Schulen, Kitas und Kindertagespflege sowie bei der Polizei direkt zur wirksamen Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in den kommenden Monaten zu unterstützen, erhalten diese Einrichtungen in den kommenden Wochen medizinische Gesichtsmasken aus dem Bestand des Landes. Die Verteilung organisiert das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk (THW) in Zusammenarbeit mit den Kreisen und kreisfreien Städten, den Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie den Trägern der Jugendhilfe. Insgesamt sollen die Einrichtungen im Laufe dieses Monats rund 9,7 Millionen Masken erhalten, wobei der Schwerpunkt der Verteilaktion auf den besonders vulnerablen Bereichen Pflege und Eingliederungshilfe liegt.

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Die Verteilung der Masken dient insbesondere der Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vulnerablen Bereichen und in weiteren Einrichtungen, damit diese die Masken im Sinne eines gelingenden Betriebes unter den Bedingungen der Pandemie einsetzen können. Mit der Weitergabe der kostenlosen Maskenpakete des Landes unterstreicht die kommunale Familie erneut, welch wichtigen Beitrag sie vor Ort leistet. Ohne die sehr engagierte Arbeit in den Kommunen wäre eine wirksame Pandemiebekämpfung nicht möglich. Die Maskenverteilaktion ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins in dieser schwierigen Phase der Pandemie. Mein Dank gilt vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des THW, die derzeit auch für die Verteilung des Impfstoffs sorgen und ehrenamtlich tätig sind. Trotz ihrer vielen verantwortungsvollen Aufgaben haben sie es erst möglich gemacht, dass die Masken so schnell weitergegeben werden können.“

Damit die Bereiche, in denen Personen der vulnerablen Gruppen betreut werden, besonders berücksichtigt werden, erhalten diese mit rund sechs Millionen Stück (Pflege: 4,6 Millionen, Eingliederungshilfe: 1,4 Millionen) einen Großteil des gesamten Kontingents von rund 9,7 Millionen medizinischen Gesichtsmasken. Rund 2,9 Millionen Masken sollen Schulen und Kitas sowie Kindertagespflegestellen erhalten, während rund 500.000 Masken an die Jugendhilfe und rund 300.000 Masken an die Polizei gehen. Die medizinischen Gesichtsmasken sollen im Rahmen bestehender oder anzupassender Hygienekonzepte vordringlich zum Schutz der Mitarbeitenden eingesetzt werden, wobei insbesondere in Pflegeeinrichtungen auch Besucherinnen und Besucher auf diese zurückgreifen können, wenn die Einrichtungsleitung dies für angezeigt hält.

Für die Bereiche Schule, Kita und Kindertagespflege werden die Ämter und amtsfreien Gemeinden mit medizinischen Gesichtsmasken beliefert, die diese wiederum weiterverteilen. Für die Bereiche Pflege und Eingliederungshilfe übernehmen diese Aufgabe die Kreise und kreisfreien Städte, die ebenfalls vom THW beliefert werden. Im Bereich der Jugendhilfe werden direkt deren Träger beliefert. Die Polizei erledigt die Abholung und Verteilung der Masken selbstständig.