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Gelenkchirurgen fordern Korrekturen und Neustart bei Hybrid-DRG

Pressemitteilung

Arthroskopeure und Gelenkchirurgen fordern deutschlandweit einen Neustart bei den Hybrid-DRG. Ein besonderes Problem stellt die Erstattung von fallindividuellen Implantaten und Transplantaten dar. Diese sind in den DRG pauschaliert, im EBM werden sie nach Verbrauch erstattet. In der Versorgung von Verletzungen und Erkrankungen der Gelenke spielen diese Materialien eine große Rolle, z.B. zur Befestigung von Sehnen und Bändern oder zur Meniskusreparatur. Aus ärztlicher Sicht ist klar: Nur eine Erstattung nach Verbrauch erlaubt eine individuelle Versorgung der Patienten. Durch Hybrid-Pauschalen für Implantate droht ein Abfall der Versorgungsqualität für gesetzlich Versicherte. Deshalb fordern die Fachverbände AGA und BVASK eine Entpauschalierung dieser Materialien.

Nach den Vorstellungen des scheidenden Gesundheitsministers sollten Hybrid-DRG der neue Motor für die Ambulantisierung in Deutschland sein. Die Idee einer sektorübergreifenden Vergütung wurde von allen Seiten begrüßt. Durch eine Vergütungsreform mit Bewertungen zwischen EBM und DRG-Niveau sollte ein finanzieller Anreiz zum ambulanten Operieren gesetzt werden.
Nun kommt das Vorhaben ins Stottern noch bevor es richtig Fahrt aufgenommen hat.
Offenbar hat man im BMG die Komplexität der Zusammenführung von EBM und DRG unterschätzt und den Zeitrahmen zu eng gesetzt.

Herausgekommen sind im ersten Anlauf DRGs, welche undifferenziert aus den stationären DRGs abgeleitet wurden. Die im EBM typische Kategorisierung nach Schweregraden wurde aufgegeben, stattdessen werden nun Fälle mit sehr unterschiedlichen Komplexitäten und Kosten zusammengerührt und gleich vergütet. Das Ergebnis sind finanzielle Fehlanreize – in beide Richtungen.

Für die Kalkulationen wurden nicht die DRG vollstationärer Fälle, sondern nur die Kurzliegerfälle herangezogen. Auf Seiten des EBM gingen mangels Datenlage nicht alle Vergütungsbausteine in den Mix ein. In der Summe resultieren unterkalkulierte Hybrid-DRG, deren Bewertungen teilweise unter EBM-Niveau liegen.

Der politisch gewollte Anreiz wird so verfehlt. Das trifft Krankenhäuser als auch Vertragsärzte gleichermaßen.

Trotzdem fordert der Gesetzgeber, dass im Jahr 2026 weitere 1 Millionen Fälle in dieses System eingeschleust werden sollen. 

Noch ist es nicht zu spät. In der kommenden Woche tagt der Bewertungsausschuss unter der Leitung des Gesundheitsökonomen Prof. Wasem von der Uni Duisburg-Essen über die Leistungsauswahl für die Hybrid-DRG 2026. Hierbei müssen auch die Fehler der bisherigen Kalkulation von Hybrid-DRG berücksichtigt und korrigiert werden.
Die Beteiligten haben es also in der Hand, die sektorübergreifende Vergütung auf die richtige Spur zu setzen und der Ambulantisierung in Deutschland tatsächlich den notwendigen Impuls zu geben.