Berlin – Heute tritt das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft – und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem die Meldungen über Lieferengpässe beim BfArm ihren Höchststand erreichen. Nach Einschätzung des Branchenverbandes Pro Generika wird das GSAV die Versorgungssicherheit nicht verbessern, vor weiteren Lieferengpässen leider nicht schützen.
- Zwar enthält das Gesetz im §130a Absatz 8 Satz 9 des SGB V eine Passage, die die Lieferengpässe betrifft.
- Danach sind die Krankenkassen gehalten, „die Vielfalt der Anbieter und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten zu berücksichtigen.“
- Das bildet jedoch nur ab, was in den Rabattverträgen längst steht. An der Vergabepraxis bei Rabattverträgen wird sich daher nichts ändern.
Dazu Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer: „Die Passage im GSAV hat lediglich appellativen Charakter und verpflichtet die Krankenkassen zu nichts. Der Vorschlag, bei einem Rabattvertrag mindestens drei Hersteller einzubinden und die Versorgungssicherheit dadurch zu stärken, lagen auf dem Tisch. Er wurde nicht berücksichtigt. Das Problem der Lieferengpässe wird wohl bestehen bleiben, zum Leidwesen der Patienten.“