Berlin – Zum Bericht im heutigen “Spiegel”, wonach Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den Privatversicherten einen milliardenschweren Finanzierungsbeitrag – zwei Milliarden Euro als einmaliger Solidarbeitrag und 800 – 900 Millionen Euro als jährlicher Zuschuss – abverlangen will, erklärt der Direktor des PKV-Verbandes Volker Leienbach:
“Für Sonderzahlungen der privat Pflegeversicherten – einmalig oder laufend – gibt es weder eine verfassungsrechtliche noch eine sachliche Legitimation.
Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Pflegeversicherung vor zwölf Jahren bewusst entschieden, diese über zwei Systeme – die gesetzliche und die private Pflegeversicherung – zu organisieren. Ein systemübergreifender Finanzausgleich zwischen beiden Versichertenkollektiven ist verfassungsrechtlich unzulässig.
In der kapitalgedeckten privaten Pflegeversicherung (PPV) zahlen die Versicherten generationengerechte Beiträge. Der Durchschnittsbeitrag pro Kopf in der PPV liegt deshalb deutlich über dem Durchschnittsbeitrag pro Kopf in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Mit dem höheren Beitrag wurden bisher 16,5 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen zur Zukunftsvorsorge und Entlastung der Jungen aufgebaut.
Gedankenspiele, wonach Privatversicherte zu einer Sonderzahlung von bis zu 900 Millionen Euro jährlich herangezogen werden sollen, sind schon allein mit Blick auf die Höhe der heutigen Beitragseinnahmen in der PPV von 1,9 Milliarden Euro vollkommen illusorisch. Dies würde immerhin eine Anhebung der Beiträge aller privat Pflegeversicherten von rund 50 Prozent bedeuten.
Ein Finanzausgleich zwischen SPV und PPV – und sei er noch so gering – bedeutete im Kern nichts anderes als die verfassungswidrige Einführung einer Bürgerpflegeversicherung. Es wäre strukturell der Einstieg in ein umlagefinanziertes Einheitssystem – mit Folgen auch für die nächste Gesundheitsreform. Damit würde das funktionierende System der PPV zerstört. Es würde wieder einmal Politik zu Lasten künftiger Generationen gemacht.”