Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg wird in den nächsten zwei Jahren mit je 15,65 Millionen Euro gefördert
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Bedarfsgerechte Geburtshilfe ist essentiell für die Gebärenden und ihre Familien“

PRESSEMITTEILUNG

Stuttgart – Die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg wird in den Jahren 2023 und 2024 mit jeweils rund 15,65 Millionen Euro gefördert. Diese zusätzlichen Bundesmittel sollen die Geburtshilfe unabhängig von der leistungsorientierten Fallkostenpauschale finanziell absichern und die Fachabteilungen für Geburtshilfe in den Krankenhäusern unterstützen. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag (3. April) in Stuttgart mit.

„Wir freuen uns, die Geburtshilfe im Land unterstützen zu können. Eine bedarfsgerechte Geburtshilfe ist essentiell für die Gebärenden und ihre Familien. Diese Strukturen stehen vielerorts unter Druck. Umso wichtiger ist hier diese zusätzliche finanzielle Unterstützung, die wir durch eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielen konnten, dafür bedanke ich mich ausdrücklich“, sagte Lucha.

Die Förderung richtet sich an die Standorte, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten. In Baden-Württemberg können 71 Krankenhausstandorte von der Förderung profitieren. „Damit wird die für uns besonders wichtige geburtshilfliche Versorgung im Land flächendeckend gestärkt“, so Lucha weiter.

Für die Versorgung der Geburtshilfe werden bundesweit aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen Euro bereitgestellt und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Für Baden-Württemberg stehen demnach jeweils rund 15,65 Millionen Euro zur Verfügung. Die standortindividuellen Förderbeträge wurden nun vom Gesundheitsministerium nach bestimmten Kriterien wie Geburtenzahl, das Vorhalten bestimmter Fachabteilungen sowie die Beteiligung an der praktischen Hebammenausbildung im Rahmen einer Allgemeinverfügung dem Grunde nach festgelegt. Die einzelnen Förderbescheide werden zeitnah ergehen. Eine Übersicht der geförderten Standorte finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.