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G-BA hat bundeseinheitliche Kriterien für Zentrumszuschläge beschlossen

WOKwissen-FACHKONFERENZ

Berlin – Zentrumszuschläge und ATMP-Zentren – für wen und unter welchen Bedingungen? Am 05. Februar 2020 Hotel RIU PLAZA BERLIN.

Anfang Dezember hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen beschlossen, die Krankenhäuser erfüllen müssen, um besondere Aufgaben als Zentren übernehmen zu können. Dazu gehört beispielsweise, Behandlungsempfehlungen zu erarbeiten oder interdisziplinäre Fallkonferenzen für onkologische Patienten anderer Kliniken durchzuführen. Auf Grundlage dieser Kriterien können die Bundesländer nun die Zentren ausweisen. Die neuen Regeln sollen ab 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dann können Krankenhäuser und Krankenkasse vereinbaren, wie hoch der jeweilige Zuschlag ist.

Alle Zentren, die zukünftig Zentrumszuschläge erhalten wollen, weil sie besondere (nicht über DRGs finanzierte) Aufgaben erfüllen, sind betroffen. Ebenso müssen viele Krankenhäuser nun bangen, dass bisher gezahlte oder von Gerichten zuerkannte Zuschläge wegfallen. Für einige Kliniken sind das Ausfälle in Millionenhöhe.

Gleichzeitig arbeitet der G-BA an einer Richtlinie nach § 136 a Abs. 5 SGB V, die verpflichtende Maßnahmen der Qualitätssicherung und Kriterien für die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (sogenannte ATMP) bestimmen soll. Hier geht es um extrem hochpreisige und risikoreiche Arzneimitteltherapien, die nur in bestimmten Zentren durchgeführt werden dürfen.

Auf dieser WOKwissen-Fachkonferenz informieren Vertreter des G-BA, des GKV-Spitzenverbandes und mehrerer Kliniken über den aktuellen Sachstand und über die bisherigen praktischen Erfahrungen mit Zentren.

Weitere Infos auf der Website: www.wokwissen.de