Essen – Mit dem kostenfreien thevea eVO-Check prüfen Therapeutinnen und Therapeuten in wenigen Sekunden, ob die Verordnung gemäß der Heilmittel-Richtlinie korrekt ausgestellt wurde. Das kostenlose Prüftool, das auch direkt Korrekturmöglichkeiten für eine fehlerfreie Abrechnung angibt, hat nun eine wichtige Funktionserweiterung erhalten. Ab sofort werden auch der langfristige Heilmittelbedarf und der besondere Verordnungsbedarf berücksichtigt.
Damit werden auch bei der Überschreitung der Höchstmenge je Verordnung die Ausnahmefälle des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Verordnungsbedarfs berücksichtigt. Wird die Höchstmenge je Verordnung der jeweiligen Diagnosegruppe überschritten, fragt der thevea eVO-Check zusätzlich den ICD-10-Code sowie die Therapiefrequenz ab. Die Prüfung erfolgt auf Basis der jeweiligen Diagnoselisten.
In Kooperation mit maßgeblichen Verbänden aus allen Berufsgruppen hat opta data mit dem thevea eVO-Check ein kostenloses Prüftool entwickelt, um Heilmittelerbringer im Praxisalltag und Umgang mit der neuen Heilmittel-Verordnung und -Richtlinie noch effektiver zu unterstützen, damit sie Sicherheit in der Abrechnung gewinnen und Absetzungen vermeiden.
Jetzt direkt ausprobieren: www.thevea.de