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Für jedes zweite Generikum gelten mindestens zwei Preisbremsen

Zahl des Monats März: 51,7 %

Berlin – Rabattverträge, Festbeträge, Preismoratorium: Unser Gesundheitssystem hält diverse Instrumente bereit, die Generika-Preise im Keller halten und eine Anhebung unmöglich machen. Viele davon überschneiden sich. So gelten für 51,7 Prozent der Generika*, deren Preis durch einen Festbetrag bereits fixiert ist, zusätzlich Rabattverträge.

Dichtes Netz aus Preissenkungs-Instrumenten

Hauptsache billig – so lautet die gesundheitspolitische Vorgabe seit Jahren, wenn es um die Versorgung mit Generika geht. Diese machen knapp 80 Prozent der Arzneimittel aus, veranschlagen aber bloß sieben Prozent der Summe, die die Krankenkassen an pharmazeutische Unternehmen abgeben.

Um die Preise niedrig zu halten, gibt es u.a. diese gesundheitspolitischen Instrumente:

Festbetrag: Das ist der Höchstpreis, den die Krankenkassen für ein bestimmtes Arzneimittel erstatten. Erhöhen die Hersteller die Preise über den Festbetrag, müssen die Patient:innen die Differenz bezahlen.

Rabattvertrag: Ihn schließen die Krankenkassen oft mit bloß ein bis drei Herstellern ab. Dabei erhalten der oder die Anbieter den Zuschlag, die den günstigsten Preis bieten. Die Höhe dieser Rabatte ist geheim. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, aber gab sie in einem Interview mit der FAZ zuletzt mit 90 Prozent an. Rabattverträge laufen über zwei Jahre. Setzt ein Hersteller während dieser Zeitspanne seinen Preis hoch, muss er die Differenz an die Krankenkassen abführen.

Preismoratorium: Es friert den Preis derjenigen Generika, die nicht von einem Festbetrag erfasst sind, auf dem Niveau von 2009 ein. Das Preismoratorium gilt für alle Arzneimittel, die keinen Festbetrag (mehr) haben.

Politik muss alle Instrumente im Blick haben – sonst verpuffen Effekte

Der Kostendruck auf Generika hat die Versorgung destabilisiert. Das hat die Politik jetzt verstanden – und will im ALBVVG Festbeträge für bestimmte engpassgefährdete Arzneimittel erhöhen. Diese Erhöhung aber kommt bei den Herstellern nicht an – da Rabattverträge etwa weiter existieren bzw. das Preismoratorium automatisch greift.

Dazu sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika: „Will die Politik Anreize setzen, engpassgefährdete Arzneimittel zu produzieren, reicht es nicht, ein einziges Preissenkungs-Instrument auszusetzen – es müssen alle sein. Ansonsten verpuffen Maßnahmen, die eigentlich gut gemeint sind und der Kostendruck bleibt, wie er ist. Am Problem der Engpässe kann sich dann aber auch nichts ändern.“

Alle Preissenkungs-Instrumente auf einen Blick haben wir hier ausführlich erklärt.

* Basis ABDATA Stand 15.03.2023, ohne Altoriginale

Pro Generika ist der Verband der Generika- und Biosimilarunternehmen in Deutschland. Wir vertreten die Interessen seiner Mitglieder, die Generika und Biosimilars entwickeln, herstellen und vermarkten. Durch den Einsatz von Generika und Biosimilars werden im Gesundheitssystem wichtige finanzielle Ressourcen eingespart – bei gleichbleibend hoher Qualität der Arzneimittelversorgung. Generika und Biosimilars sorgen damit für nachhaltigen Zugang der Patient:innen zu modernen Arzneimitteln.