Oberursel – Der Bundestag soll durch eine Gesetzesänderung stark wirksame, dem Betäubungsmittelrecht unterliegende Schmerzmittel von der automatischen Austauschpflicht ausschließen. Dies fordert die Deutsche Schmerzliga in einer öffentlichen E-Petition. Bis zum 1. Februar will die Patientenorganisation 50.000 Unterschriften sammeln, um ihrer Forderung nach einer sicheren Schmerztherapie Nachdruck zu verleihen.
»Ist ein Patient auf ein starkes Schmerzmedikament individuell gut eingestellt, sollte er nicht ohne medizinischen Grund auf ein anderes Präparat umgestellt werden«, erklärt Dr. med. Marianne Koch, die Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. Doch genau dies erzwingen seit einigen Jahren gesetzliche Vorgaben: Schließt der Arzt es nicht auf dem Rezept aus, muss der Apotheker dem Patienten ein wirkstoffgleiches Präparat aushändigen, mit dessen Hersteller die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
Bei einem Blutdrucksenker ist dieser kostensparende Austausch unproblematisch nicht aber bei starken Schmerzmitteln. Trotz gleichem Wirkstoff und gleicher Dosierung sind bei diesen Medikamenten Wirkungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher Arzneimittelzubereitungen häufig. »Starke Schmerzmittel sind daher bei einer Umstellung eine kritische Substanzklasse«, erklärt der Göppinger Schmerztherapeut und Vizepräsident der Deutschen Schmerzliga Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe. Durch eine Umstellung werde das Therapiegleichgewicht gestört.
Für die betroffenen Patienten bedeutet dies mehr Schmerzen oder mehr Nebenwirkungen und eine aufwendige Neueinstellung auf das Austausch-Präparat. Nicht zuletzt werden Patienten durch andere Formen, Farben und Verpackungen ihres Medikamentes verunsichert, was zu Verwechslungen und EInnahmefehlern führen kann und dies verursacht letztlich mehr Kosten als die Umstellung einspart.
Im großen politischen Gezerre um das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) waren die Forderungen der Schmerzliga nach Abschaffung der Austauschpflicht für starke Schmerzmittel untergegangen, obwohl auch medizinisch-wissenschaftliche Gesellschaften sowie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ebenfalls die Herausnahme von starken Schmerzmitteln aus der Austauschpflicht gefordert hatten. Dennoch bleibt die Patientenorganisation am Ball: »Wir hoffen, dass wir durch unsere Petition nun diese dringend erforderliche Gesetzesänderung auf den Weg bringen können«, sagt Marianne Koch. »Denn schließlich geht um die Lebensqualität von Millionen Schmerzpatienten.« Die E-Petition kann auf der Website des Deutschen Bundestages http://epetitionen.bundestag.de mitgezeichnet werden. Mehr Informationen: http://www.schmerzliga.de