Berlin –
- Aktuell haben Krankenkassen für 66 Prozent ihrer Versicherten einen Erstanbieter-Rabattvertrag über das Biopharmazeutikum Remicade® (Infliximab) geschlossen.
- Wegen des bevorstehenden Patentablaufs von Remicade® kann durch den Markteintritt der ersten Infliximab-Biosimilars im nächsten Jahr einerseits die Patientenversorgung verbessert werden und andererseits Wettbewerb entstehen.
- Bestünden allerdings zu diesem Zeitpunkt die flächendeckenden Rabattverträge des Erstanbieters mit den Krankenkassen fort, wäre der Wettbewerb zerstört, bevor er überhaupt eine Chance hatte sich zu entwickeln.
Infliximab-Biopharmazeutika sind moderne und hochwirksame Arzneimittel u. a. zur Behandlung von Rheuma, Morbus Crohn und Psoriasis. Nach aktuellem Stand kann mit dem Markteintritt der ersten Infliximab-Biosimilars voraussichtlich im Frühjahr 2015 gerechnet werden.
Der Markteintritt eines Biosimilars, als Nachfolgeprodukt ehemals patentgeschützter biotechnologisch hergestellter Arzneimittel, ist der Startschuss für eine nachhaltige Verbesserung der Patientenversorgung und für Wettbewerb in dem hochpreisigen Segment biopharmazeutischer Arzneimittel. Denn aufgrund der sehr hohen Kosten patentgeschützter Biopharmazeutika erhalten viele Patienten oft erst dank Biosimilars ihrem medizinischen Bedarf entsprechenden Zugang zu dieser Hightech-Medizin.
Voraussetzung hierfür sind allerdings faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer. Um ein solches „level playing field“ zu schaffen, sind zwei Voraussetzungen notwendig:
Erstens müssen Rabattverträge von Erstanbietern über Biopharmazeutika spätestens mit dem Markteintritt des ersten Biosimilars beendet werden, da sie sich anderenfalls als Schutzzaun gegen den, nach dem Patentablauf einsetzenden Wettbewerb auswirken.
Zusätzlich sollte mit dem Markteintritt des ersten Biosimilars ein 24-monatiges Vertragsmoratorium greifen, um der Entwicklung eines Biosimilars Raum zu geben.
Auch die Experten um Prof. Ludwig (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft), Prof. Glaeske (Universität Bremen) und Prof. Wille (Sachverständigenrat Gesundheit) rieten bereits 2010, Rabattvertragsregelungen für Biosimilars so auszugestalten, dass sie Biosimilars nicht behindern, sondern fördern (Gutachten im Auftrag des BMG, Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie, August 2010).
Weitere Informationen über Zulassung, Wirksamkeit, Qualität und den Einsatz von Biosimilars finden Sie auf www.progenerika.de