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Fünf Milliarden Euro monatlich stehen aus, Benchmarking in der GKV weiter ausbauen!

Bundesrechnungshof-Bericht über Beitragsrückstände der Rentenversicherung:

Dortmund/Berlin – Der Bundesrechnungshof hat in einer jetzt bekannt gewordenen internen Mitteilung an Bundesarbeitsministerium horrende GKV-Beitragsrückstände aufdeckt. Die ACONSITE AG bietet seit vielen Jahren die geforderten Benchmarking-Lösungen an und nimmt Stellung zur ‘Prüfung des Bundesrechnungshofes über Beitragsrückstände in der Gesetzlichen Rentenversicherung’*

Der Bundesrechnungshof (BRH) bescheinigt der Gesamtsozialversicherung beim Einzug der Beiträge Rückstände von monatlich rund zwei Mrd. EURO und niedergeschlagene Beiträge von monatlich mehr als drei Mrd. EURO. Darüber hinaus stellt der BRH fest: Benchmarking, also ein Effizienzvergleich der Krankenkassen, könne zu einem Abbau der Rückstände nachhaltig beitragen.

“Wir bietet den Gesetzlichen Krankenkassen seit vielen Jahren Lösungen zum Benchmarking an”, sagt Dr. Bernhard Amshoff, Vorstand der ACONSITE AG, “und können große Erfolge für die beteiligten Kassen nachweisen: 30 BKKn zum Beispiel erzielen nachweislich deutliche Effizienzverbesserungen im Beitrags-, Personal- und Leistungsbereich.” Seit Beginn des Beitragsbenchmarking wurde hier die durchschnittliche Rückstandsquote der beteiligten Kassen um 33% gesenkt. Diese Kassen konnten somit bereits den Abbau der Rückstände von über 100 Mio. EURO erreichen. “Gerechnet auf die GKV-Branche insgesamt,” so Amshoff weiter, “könnte das Benchmarking mehrere 100 Millionen EURO Beitragsrückstände helfen abzubauen. Außerdem besitzt es eine “Frühwarnfunktion” zur Vermeidung der Schlechterfüllung und die Prüfdienste haben unsere Kennzahlen in ihre Konzeption aufgenommen – damit ist den Forderungen des BRH als auch denen des Spitzenverbandes Bund* mehr als Genüge getan!”

Die ACONSITE AG realisiert nachhaltige Wertsteigerungen ihrer Kunden durch betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung und moderne Informationstechnologien. Sie führt verschiedene Benchmarkings im GKV-Umfeld und regelmäßig Datenerhebungen durch.

*liegt ACONSITE AG vor **(§ 69 SGB IV & §§ 217 f SGB V)