Hamburg – Gestern hat das Verwaltungsgericht Hamburg einen Erörterungstermin über Eilanträge der Firma Frunet S.L. (Spanien) bzgl. Akteneinsicht und Unterlassungsansprüchen durchgeführt. Die Beteiligten haben sich verständigt.
Ein besonderes Anliegen der Firma Frunet war die folgende Klarstellung: Die bundesweite Aufhebung der Warnung vor dem Verzehr von Gurken, Salat und Tomaten umfasst auch die Produkte der Fa. Frunet.
Daraufhin hat die Fa. Frunet ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgenommen. Bezüglich der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Warnung halten die Beteiligten an ihren Rechtspositionen fest.