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Früherkennungsuntersuchungen weiter ausbauen

Hamburg setzt sich für bundesgesetzliche Regelung ein

Hamburg – Hamburg setzt sich auch nach zwei gescheiterten Bundesratsinitiativen weiter bundesweit für einen Ausbau der Früherkennungsuntersuchungen ein. Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram wird morgen im Bundesrat erneut ihre Forderung untermauern, die sogenannten U-Untersuchungen über die Krankenkassen zu gestalten und neu zu strukturieren, um Kindeswohlgefährdungen frühzeitiger feststellen und wenn nötig intervenieren zu können. Hamburgs Zweite Bürgermeisterin und Familiensenatorin Birgit Schnieber-Jastram: “Mit dem Programm ,Hamburg schützt seine Kinder’ haben wir auf Landesebene bereits umfassende Maßnahmen für einen besseren Kinderschutz ergriffen. Zur rechtzeitigen Erkennung von Kindeswohlgefährdung sind jedoch auch medizinische Fachkenntnisse erforderlich, um Verfestigungen von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung vorzubeugen. Früherkennungsuntersuchungen sind das einzige Instrument, das relativ flächendeckend von einem Großteil der Eltern genutzt wird. Sie länderübergreifend auszubauen und neu zu strukturieren ist deswegen ein wichtiger Schritt, um den Kinderschutz weiter zu verbessern.” Bereits 2006 sind unter Federführung Hamburgs zwei Bundesratsbeschlüsse zu einer bundesgesetzlichen Regelung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder gefasst worden, die von der Bundesregierung abgelehnt wurden. “Die aktuelle Diskussion über Fälle von Kindesmisshandlung und Verwahrlosung macht jedoch deutlich, dass eine bundesgesetzliche Regelung zum Ausbau der Früherkennungsuntersuchungen erforderlich ist, um betroffenen Kindern schnell und konsequent zu helfen”, betont Bürgermeisterin Birgit Schieber-Jastram.

Hamburg erneuert damit seine Forderungen, das Einladungswesen zu Früherkennungsuntersuchungen in der Zuständigkeit der Krankenkassen verbindlicher zu gestalten mit dem Ziel, die Inanspruchnahme durch Eltern und ihre Kinder zu erhöhen bei Nicht-Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen die Krankenkassen zu verpflichten, die Daten an Jugend- und Gesundheitsämter zu übermitteln, um diesen Fällen gezielt nachgehen zu können den Untersuchungskatalog der Früherkennungsuntersuchungen um die Aufnahme von Kinderschutzmerkmalen zu erweitern, um Kindesmisshandlung und -vernachlässigung besser diagnostizieren zu können und in diesem Zusammenhang die Untersuchungsintervalle zu optimieren.

Hamburg: Verpflichtende Untersuchungen in Kitas und im Rahmen des Schulzwanges Im Rahmen des Handlungskonzeptes “Hamburg schützt seine Kinder” hat der Hamburger Senat bereits im November 2006 ärztliche Untersuchungen bei Kita-Anmeldungen sowie verpflichtende Schuleingangsuntersuchungen im Rahmen des Schulzwangs bei 4 ½ – Jährigen eingeführt, um Kindeswohlgefährdungen früher feststellen und gegebenenfalls intervenieren zu können. Auf Länderebene ist es allerdings weder möglich, die Krankenkassen in erweiterte Früherkennungsuntersuchungen verpflichtend einzubinden noch auf die Untersuchungsinhalte Einfluss zu nehmen. Eine Datenübermittlung bei Nicht-Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen auf Länderebene würde zudem zum Aufbau neuer Bürokratien zwingen. “Vor diesem Hintergrund mache ich mich erneut für eine bundesgesetzliche Regelung der Früherkennungsuntersuchungen stark. Unser Ziel muss es sein, dass alle Kinder in unserer Gesellschaft umsorgt und beschützt aufwachsen können. Mit einem Ausbau der Früherkennungsuntersuchungen würde der Kinderschutz in Deutschland diesbezüglich eine neue Qualität erreichen”, betont Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram.