Düsseldorf – Brille verlegt, Buchtitel vergessen, ein Begriff fällt einem partout nicht ein – solche kleinen Blackouts sind noch kein Grund zur Besorgnis. Treten Symptome wie Vergesslichkeit, Desorientierung oder veränderter Tages- und Nachtrhythmus immer häufiger und gebündelt auf, können sie auf eine Demenz- oder Alzheimererkrankung hindeuten. Solche irreparablen und in ihrem Verlauf immer schlimmer werdenden Leiden werden in den nächsten Jahren immer mehr Thema in der Öffentlichkeit. Das ist auch gut so – denn: Menschen mit diesem Leiden sind auf viel Verständnis und eine intensive Betreuung angewiesen. Aber auch Angehörige dürfen mit den massiven Problemen einer solchen Erkrankung nicht allein gelassen werden, sondern brauchen eine bedürfnisgerechte Unterstützung, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Neben einer liebevollen und sachgerechten Betreuung, ist auch eine frühzeitige Diagnose wichtig. Damit Demenzkranke und ihre Familien so früh wie möglich verfügbare Pflege- und Unterstützungsangebote nutzen können, gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:
Medizinische Diagnose so früh wie möglich: Einige demenzielle Krankheiten lassen sich gut behandeln, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Auch bei einer chronischen Demenz wie der Alzheimer Krankheit können die richtige Medikation und die Leistungen der Pflegeversicherung das Alltagsleben beträchtlich erleichtern. Beim Verdacht auf Demenz ist es deshalb ratsam, dass sich Betroffene oder deren Angehörige zunächst an ihren Hausarzt wenden. Für eine umfangreichere Diagnose sollte jedoch ein Neurologe oder Psychiater aufgesucht werden. Der Besuch einer Gedächtnissprechstunde in einer Fachklinik kann ebenfalls helfen, den Grad einer Erkrankung abzuklären. Hilfe durch die Pflegeversicherung: Auch Demenzkranke können Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, wenn sie nur noch eingeschränkt in der Lage sind, Alltagsverrichtungen wie Körperpflege, Essen und Trinken sowie die Versorgung des eigenen Haushalts selbstständig zu bewältigen. Unterstützende Hilfen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Beträgt der ermittelte Entlastungsbedarf mehr als 90 Minuten, mit einem Anteil von mindestens 46 Minuten für die Pflege, werden Patienten einer von drei Pflegestufen mit dem entsprechenden Pflegesatz zugeteilt. Demenzkranke können auch eine zusätzliche Betreuungshilfe beantragen. Je nach Bedarf werden monatlich bis zu hundert oder zweihundert Euro für Betreuungsstunden, etwa für Angehörigengruppen oder eine stundenweise Aushilfspflegekraft, erstattet. Wichtig ist, die Leistungen bei der Pflegekasse so früh wie möglich zu beantragen, da für die Bewilligung der Tag der Antragsstellung maßgeblich ist. Diese Extra-Leistung gibt es auch für Demenzkranke, die noch keine Pflegestufe haben. Der Medizinische Dienst: Bei der Einordnung in eine Pflegestufe stützt sich die Pflegekasse auf die Bewertung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. In der Regel besucht ein Gutachter Betroffene zu Hause, um sich einen Überblick über den Hilfsbedarf zu verschaffen. Da sich vor allem bei Demenzkranken Einschränkungen nicht zu jeder Stunde mit gleicher Intensität zeigen, ist es möglich, dass Sachverständige zu falschen Ergebnissen gelangen. Führen Angehörige ein Pflegetagebuch, in das sie alle Verrichtungen eintragen, bei dem sie Betroffenen zur Hand gehen, kann sich der Gutachter ein besseres Bild vom Grad der Erkrankung machen. An der Begutachtung sollte neben dem Demenzkranken auch eine Vertrauensperson teilnehmen, um dem Gutachter den Hilfebedarf exakt zu schildern. Tipps für Angehörige: Wer die dauerhafte Pflege eines Demenzkranken selbst übernehmen möchte, stößt oft an die Grenze der eigenen Belastbarkeit. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig vorzubauen und bei Bedarf Entlastungsangebote zu nutzen. Hierbei kann der Austausch in einem Gesprächskreis hilfreich sein. Werden Pflegegeld bzw. Betreuungsleistungen gezahlt, haben betroffene Familien zudem einen Anspruch auf einen vierteljährlichen Beratungsbesuch zu Hause. Zusätzlich können pflegende Angehörige auch einen Pflegekurs belegen. Die Pflegekassen informieren über vorhandene Unterstützungsangebote vor Ort. Angehörige, die berufstätig sind, haben in einem größeren Unternehmen Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von bis zu sechs Monaten. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden auf Antrag von der Pflegeversicherung jedoch übernommen. In einer akuten Notlage können sich Festbeschäftigte auch für zehn Tage unbezahlt von der Arbeit entbinden lassen. Seit Beginn des Jahres können sich Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber auch darauf verständigen, bis zu zwei Jahre die Arbeitszeit zu reduzieren, um einen Angehörigen zu pflegen.
Die Demenzberater der Verbraucherzentrale NRW beantworten in den Beratungsstellen alle wichtigen Fragen rund ums Thema und geben Tipps zum Umgang mit dieser unheilbaren Erkrankung. Weitere Informationen gibt’s auch im Internet unter http://www.vz-nrw.de