Berlin – Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer, seine Stellvertreterin Angelika Graf und das Mitglied der Arbeitsgruppe für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Christel Riemann-Hanewinckel:
Der Sechste Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum “Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau” (CEDAW) wird morgen im Deutschen Bundestag diskutiert. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens 1979 hat sich Deutschland verpflichtet, durch sein politisches Handeln Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen zu erreichen und zu sichern. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Frauenrechte sind Menschenrechte und damit untrennbar miteinander verbunden. Dies wird auch im Staatenbericht deutlich. Aus menschenrechtlicher Sicht von besonderer Bedeutung sind der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, Maßnahmen zur Abschaffung des Frauenhandels und der Zwangsprostitution sowie die Ächtung der Genitalverstümmelung. Deshalb unterstützen wir voll und ganz die soeben von den Vereinten Nationen ausgerufene und bis 2015 laufende Kampagne gegen Gewalt an Frauen. Regelmäßig erinnern uns Medienberichte an das erschütternde Ausmaß von Gewalt in einigen Staaten: So wurden in Guatemala allein im Jahr 2007 392 Frauen ermordet; die Aufklärungsrate tendiert gegen Null. Und in Kenia wurden bei den ethnischen Auseinandersetzungen nach den Wahlen systematisch Frauen und Mädchen der jeweils anderen Volksgruppe vergewaltigt. Sexuelle Gewalt an Frauen wird so zur Waffe.
Zahlreiche Frauenrechte wurden von der SPD erstritten. Seit dem Streik der New Yorker Arbeiterinnen am 8. März 1908, also vor genau einhundert Jahren, wurde viel erreicht. Um sich der Fortschritte wie auch der nach wie vor bestehenden Benachteiligungen von Frauen bewusst zu werden, bedarf es jedoch keines gesetzlichen Feiertages, wie die Linke dies morgen in ihrem Antrag fordern wird. Eine aktive Gleichstellungspolitik lebt nicht von symbolischen Gesten; vielmehr braucht sie ein gesetzlich geregeltes Diskriminierungsverbot, wie wir es trotz vieler Widerstände auf den Weg gebracht haben, sowie gleiche Partizipationsmöglichkeiten und gleiche Chancen für Frauen.
Einen Meilenstein auf dem langen Weg zu mehr Frauenrechten markierte zweifellos die 4. UN-Frauenkonferenz 1995 in Peking, bei der einstimmig eine bis heute aktuelle Aktionsplattform verabschiedet wurde. Insofern setzt die neue Kampagne gegen Gewalt an Frauen das frauenpolitische Engagement der Vereinten Nationen fort. Die von UNGeneralsekretär Ban Kimoon ausdrücklich unterstützte Initiative hat allerdings einen entscheidenden Haken: Frauenspezifische Maßnahmen beziehungsweise die mit Frauen- und Genderthemen befassten UNOrganisationen sind dramatisch unterfinanziert. Dies stellte die derzeit tagende UN-Frauenrechtskommission kritisch fest. Die überwiegend männlichen Entscheidungsträger und Finanzgeber in den Mitgliedsstaaten, in der UN-Generalversammlung und in der Verwaltung der Vereinten Nationen sind daher aufgerufen, den schönen Worten auch Finanzmittel folgen zu lassen.